Die SUISA kann ihren Mitgliedern Vorschüsse gewähren. Die Höhe dieser Vorschüsse wird aufgrund der durchschnittlichen Einnahmen aus Urheberrechten der letzten Jahre berechnet. Um die Mitglieder zusätzlich zu entlasten, wird der Vorschuss erst mit den künftigen Verteilbeträgen ab dem 30. Juni 2023 verrechnet.
Bitte beachten Sie, dass die SUISA Vorschüsse erst ab einem Betrag von CHF 500.- gewährt, d.h. Ihre durchschnittlichen Urheberrechtsentschädigungen der letzten Jahre müssen über dieser Limite liegen, damit Sie einen Vorschuss beantragen können.
Vorschussanfragen richten Sie bitte an coronavirus@suisa.ch.