Konzerte allgemein
Lizenz beantragen
Beantragen Sie hier die Lizenz zur Nutzung von Musik bei Konzerten.
Lizenzen
Konzerttarif - Gemeinsamer Tarif K (GT K): Der Preis für die Lizenz ist in der Regel ein Prozentsatz Ihrer Ticketeinnahmen. In gewissen Fällen wird die Vergütung auch gestützt auf die Kosten für die Musikverwendung berechnet (Künstlergagen, Reise- und Aufenthaltskosten, Lokalmiete, Instrumentenmiete und Miete für das PA-System).
Der Prozentsatz beträgt höchstens 10% der Ticketeinnahmen oder der Kosten. Er reduziert sich, wenn die SUISA nicht an allen aufgeführten Werken die Rechte verwaltet – und wenn Sie fristgerecht eine vollständige Werkliste (Setlist) einreichen. Näheres dazu finden Sie weiter unten im Merkblatt und im Tarif.
Spielen Sie im Handel erhältliche Aufnahmen ab (CDs, MP3s, Streaming usw.), lizenzieren wir zudem im Auftrag der SWISSPERFORM die Rechte der Interpreten und Produzenten (verwandte Schutzrechte).
Rabatte für Vertragskunden und Verbandsmitglieder
Als Verbandsmitglied und Vertragspartner der SUISA profitieren Sie von einem attraktiven Rabatt von mindestens 10%.
Von uns anerkannte Branchenverbände sind unter anderem SMPA, Petzi, SDJ, t. Theaterschaffen Schweiz.
Als Vertragspartner verpflichten Sie sich, uns sämtliche Konzerte zeitgerecht zu melden und uns die jeweiligen Angaben und Setlists zuzustellen.
Muss ich der SUISA Verzeichnisse der aufgeführten Musik abliefern?
Ja, diese sind notwendig, damit wir die Entschädigungen korrekt berechnen und an die Rechteinhaber verteilen können. Reichen Sie das Verzeichnis der aufgeführten Musikwerke bitte spätestens 10 Tage nach dem Auftritt ein.
So gehen Sie vor:
Wir bitten Sie, das vollständig ausgefüllte Formular sowie die Werkliste an uns zu senden.
Anschliessend erhalten Sie von uns eine Lizenz sowie die Rechnung. Nach Erhalt Ihrer Zahlung verteilen wir das Geld an die berechtigten Komponisten/innen, Textautoren/innen und Musik-Verlage.
Dokumente
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Programmformular «LIVE»: Gemeinsamer Tarif K
67 kB -
Programmformular «DJ»: Gemeinsamer Tarif K
61 kB -
Tariftext: Gemeinsamer Tarif K (gültig ab 01.01.2025)
402 kB -
Tariftext: Gemeinsamer Tarif K (gültig bis 31.12.2024)
327 kB -
Merkblatt: Gemeinsamer Tarif K
38 kB -
Mustervertrag: Gemeinsamer Tarif K
1.028 MB
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Häufig gestellte Fragen und Antworten
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Wenn Sie urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich aufführen oder aufführen lassen, brauchen Sie dafür eine Lizenz von der SUISA.
Konzerte – egal ob mit oder ohne Eintritt – werden im Gemeinsamen Tarif K (GT K) geregelt. Damit die SUISA die Lizenz berechnen kann, benötigen wir:
- die Angaben zu den Ticket-Einnahmen
- die Kosten der Veranstaltung
- die Setliste (Programm) der auftretenden Künstlerinnen und Künstler
Formulare und weitere Informationen finden Sie unter: www.suisa.ch/k
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Wenn Sie urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich aufführen oder aufführen lassen, brauchen Sie eine Lizenz von der SUISA.
Je nach Art der Veranstaltung gelten unterschiedliche Tarife:1. Veranstaltungen, bei der sich das Publikum eigens für diesen Zweck versammelt (z. B. Konzerte, Openair-Festivals, Comedy-Veranstaltungen, Shows, Tanzaufführungen oder Theater). Diese werden nach dem Gemeinsamen Tarif K (GT K) lizenziert.
Dafür benötigen wir:
- Angaben zu den Ticket-Einnahmen
- die Kosten der Veranstaltung
- sowie die Setliste der auftretenden Künstlerinnen und Künstler
Formulare und weitere Infos: www.suisa.ch/k
2. Tanz- und Unterhaltungsevents (z. B. Partys, Firmenanlässe, Dorf- und Stadtfeste, Electro-Festivals oder Raves). Diese werden nach dem Gemeinsamen Tarif Hb (GT Hb) lizenziert.Formulare und weitere Infos: www.suisa.ch/hb
3) Tanz- und Unterhaltungsanlässe von Gastrobetrieben (z. B. Partys, DJ- und Tanzveranstaltungen oder Gratiskonzerte). Diese werden nach dem Gemeinsamen Tarif H (GT H) lizenziert.Formulare und weitere Infos: www.suisa.ch/h
Wichtig: Bitte melden Sie Ihre Veranstaltung frühzeitig, damit die Lizenz rechtzeitig ausgestellt werden kann.
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Nein, es gibt keine pauschale Vergütung für alle Konzerte. Die Lizenzgebühr wird für jedes Konzert einzeln berechnet, und zwar als Prozentsatz der Einnahmen oder der Kosten für die Musikverwendung. So kann der finanzielle Rahmen jeder Veranstaltung individuell berücksichtigt werden.
Es gibt jedoch eine Alternative: Sie können mit der SUISA einen Jahresvertrag abschliessen. Dabei zahlen Sie vertraglich vereinbarte Akonto-Raten für das ganze Jahr. Im Gegenzug erhalten Sie eine generelle Bewilligung für alle Veranstaltungen im betreffenden Jahr.
Bei Interesse hilft Ihnen unser Kundendienst gerne weiter.
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Normalerweise berechnet die SUISA die Entschädigung auf der Basis der Einnahmen. In folgenden Fällen dienen jedoch die Kosten der Musikverwendung als Berechnungsgrundlage:
- wenn die Einnahmen nicht ermittelt werden können,
- wenn die Kosten die Einnahmen übersteigen und der Kunde kein Budget erstellt hat oder wenn der Kunde im Voraus davon ausgeht, die Kosten ganz oder teilweise aus eigenen Mitteln zu decken,
- bei Wohltätigkeitsanlässen, wenn der Einnahmenüberschuss Hilfsbedürftigen zugute kommt.