Partys, DJ-Auftritte und Tanzveranstaltungen
von Gastrobetrieben
 

Lizenz beantragen 

Beantragen Sie hier die Lizenz zur Nutzung von Musik bei Partys, DJ-Auftritte und Tanzveranstaltungen von Gastrobetrieben

Wenn Sie eine Party, einen DJ-Auftritt oder einen Tanzanlass mit Unterhaltungsmusik veranstalten, erhalten Sie von uns die Lizenz für die Aufführung der Musik.
 
 
Lizenzen für Partys – organisiert von einem Gastrobetrieb
Wenn Sie in Ihrem Lokal Tanz- oder Unterhaltungsanlässe veranstalten, benötigen Sie eine Lizenz gestützt auf den Gemeinsamen Tarif H (GT H).

Zu diesen Anlässen zählen insbesondere solche mit Musik durch Musiker oder Sänger, solche mit Musik zum Tanzen und zur Begleitung von Shows und Attraktionen (Tänzerinnen und Tänzer, Artisten usw.), Karaoke oder Auftritte von DJs.

Die Vergütung für die Lizenz berechnen wir gestützt auf die Summe der Eintrittspreise, den Preis des billigsten alkoholischen Getränks sowie auf die Anzahl Gäste. 

Falls bei den Veranstaltungen Musik ab Tonträgern (MP3, CDs, LPs, Streaming usw.) gespielt wird, berechnen wir zusätzlich eine Vergütung für die Interpreten- und Produzentenrechte (verwandte Schutzrechte).

Rabatte für Vertragskunden und Verbandsmitglieder

Sofern Sie mit der SUISA einen Vertrag für Ihre Veranstaltungen abschliessen und die Vertragsbedingungen einhalten, erhalten Sie eine Ermässigung von bis zu 25%. Als Mitglied eines gesamtschweizerischen Branchenverbandes erhalten Sie zusätzliche 10% Ermässigung (GastroSuisse, hotelleriesuisse, PETZI, ASCO usw.).

Detaillierte Informationen finden Sie im Merkblatt

Häufig gestellte Fragen und Antworten

  • Ja. Wer öffentlich geschützte Werke aufführt, muss immer eine Urheberrechtsentschädigung bezahlen – unabhängig davon, ob er Eintritt kassiert und/oder eine Gage zahlt. Ausgenommen sind nur Anlässe im privaten Rahmen wie kleinere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern.

    Wenn Sie keinen Eintritt verlangen, kostet Sie die Urheberrechtsentschädigung weniger. Der Tarif GT H listet die unterschiedlichen Entschädigungen detailliert auf.

  • Nein. Grundsätzlich gelten nur Geburtstags- und Hochzeitsfeiern als private Anlässe («geschlossene Gesellschaft»), weil die SUISA davon ausgeht, dass ausschliesslich Verwandte oder enge Freunde dazu eingeladen werden. Bei allen anderen Anlässen geht sie davon aus, dass zwischen den meisten Gästen nur lockere Bande bestehen.

  • Konzerte oder konzertähnliche Darbietungen werden auch im Gastgewerbe grundsätzlich nach GT K abgerechnet. GT K Merkblatt

    Falls die Gäste jedoch nicht nur der Musik wegen sich im Lokal einfinden, beispielsweise wenn eine Band im Hintergrund zur Begleitung eines Tanzanlasses spielt, so kommt der GT H zur Anwendung. 

    Die Abgrenzung muss immer im Einzelfall vorgenommen werden. Unser Kundendienst beratet Sie dazu gerne.