Lizenz beantragen

Beantragen Sie hier die Lizenz

Sie planen eine DVD oder Bluray-Disc herzustellen?

Bei der SUISA erhalten Sie die Bewilligung für das Aufnehmen und Vervielfältigen geschützter Musik auf Tonbildträgern.

Dokumentar- und Spielfilme

Dieser Tarif bezieht sich auf das Aufnehmen von Musik auf Tonbildträger, die zur Abgabe ans Publikum bestimmt sind, d.h. sie werden verkauft, verschenkt oder zu Werbezwecken verwendet.

Unter den Tarif VI fallen Tonbildträger, welche nicht hauptsächlich Musik enthalten, d.h. Dokumentarfilme, Spielfilme etc.

Der Tarif VI unterscheidet zwischen den Einzelgeschäften und den Vertragskunden.

Wer ist für die Anmeldung des Tonbildträgers zuständig?

Verantwortlich für die Anmeldung eines Tonbildträgers ist der Produzent resp. Auftraggeber. Als Auftraggeber gilt die Person/Firma, welche für die Finanzierung der Produktion verantwortlich ist und das Recht hat, über die Tonbildträger zu verfügen.

Rechtzeitig anmelden

Wird Production Music (siehe unten) verwendet oder wird die Musik im Auftrag komponiert, so können die Tonbildträger 10 Tage nach Herstellung angemeldet werden. In allen anderen Fällen müssen sie spätestens 6 Wochen vor der Herstellung angemeldet werden.  Beauftragen Sie ein Presswerk mit der Vervielfältigung, muss uns die Anmeldung mindestens 10 Tage vor der Auftragsausführung vorliegen, damit wir dem Presswerk die entsprechende Bewilligung erteilen können.

Rechte zur Verwendung einholen

Wenn Sie ein Musikwerk mit Bildern, Film oder mit Werbung verbinden, müssen Sie bei den Rechtsinhabern des Musikwerks (Urheber / Verleger) und der Aufnahme (Interpret, Produzent/Label) eine Bewilligung einholen. Dies kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, die direkt mit den Rechtsinhabern auszuhandeln sind.

Presserlaubnis unter Vorbehalt!

  • Die SUISA erteilt die Presserlaubnis unter Vorbehalt der Produzenten-, Interpreten- und Synchronisationsrechte. Diese sind direkt einzuholen.

Berechnungsbeispiel

Die Urheberrechtsentschädigung für die Vervielfältigungsrechte wird wie folgt berechnet:

Auflage (Anzahl der hergestellten Exemplare) x Detailverkaufspreis, davon Lizenzsatz von 3.3%, davon Anteil der urheberrechtlich geschützten Musik an der ganzen Abspieldauer. Beispiel bei Auflage 1000 Exemplare:

Betrag
1000 Ex. x CHF 20 CHF 20'000
3.3% von CHF 20'000 CHF 660
50% geschützte Musik CHF 330

(Der Anteil geschützter Musik ist bei jedem Tonbildträger unterschiedlich, deshalb ist die Vergütung für jeden Tonbildträger anders).

Dieses Beispiel gilt für Tonbildträger, die direkt dem Konsumenten abgegeben werden. Vorbehalten bleiben die Mindestentschädigungen.

Was ist Production Music?

Wer ist für die Anmeldung des Tonbildträgers zuständig?

Verantwortlich für die Anmeldung eines Tonbildträgers ist der Produzent resp. Auftraggeber. Als Auftraggeber gilt die Person/Firma, welche für die Finanzierung der Produktion verantwortlich ist und das Recht hat, über die Tonbildträger zu verfügen.

Mit wem schliesst die SUISA einen Tonbildträger-Vertrag ab?
 

Vertragskunde können Sie werden, falls Sie:

  • regelmässig und gewerbsmässig Tonbildträger herstellen, importieren oder vertreiben
  • Ihren Sitz in der Schweiz oder in Liechtenstein haben
  • geordnete Bücher und eine geordnete Lagerbuchhaltung führen
  • Gewähr für die Einhaltung der Urheberrechte bieten und bereit sind, monatliche Akontozahlungen zu leisten sowie eine einmalige Sicherheitsleistung zu hinterlegen

Weitere Voraussetzungen

  • Mindestens fünf Neuproduktionen pro Jahr
  • Auflage pro Produktion mindestens 1000 Exemplare
  • Sie müssen vor Vertragsabschluss mindestens ein Jahr nach Tarif VIe Einzelgeschäfte abgerechnet haben.

Regelmässig anmelden

Als Vertragskunden melden Sie die Tonbildträger regelmässig, spätestens 30 Tage nach Veröffentlichung bei der SUISA an.

Die SUISA erteilt lediglich die Erlaubnis zur Verwendung von Originalaufnahmen. Für Überspielungen ab bestehenden Ton-/Tonbildträgern benötigen Sie zusätzlich die Einwilligung des Produzenten.

Abrechnung

Als Vertragskunde rechnen Sie die Anzahl der verkauften Tonbildträger halbjährlich oder jährlich ab. Die Verkaufsmeldung muss elektronisch (Excel-Liste) eingereicht werden.

Vervielfältigung von bestehenden Filmen

Die SUISA erteilt lediglich die Erlaubnis für die Vervielfältigung. Die Erlaubnis steht unter dem Vorbehalt, dass alle anderen Rechte ordnungsgemäss eingeholt und abgegolten wurden.

So gehen Sie vor

Um direkt bei uns eine Lizenz zu erwerben, bitten wir Sie, das vollständig ausgefüllte Formular an uns zu senden. Anschliessend erhalten Sie von uns eine Lizenz sowie die Rechnung. Nach Erhalt Ihrer Zahlung verteilen wir das Geld an die berechtigten Komponisten, Texter und Verlage.