Filme auf Tonbildträgern
Lizenz beantragen
Lizenz für die Vervielfältigung geschützter Musik auf Tonbildträgern
Sie veröffentlichen einen Film mit Musik auf DVD, Blu-ray oder anderen Tonbildträgern? Bei der SUISA erhalten Sie die Bewilligung für die Vervielfältigung geschützter Musik auf Tonbildträgern.
Dokumentar- und Spielfilme
Der Tarif VI bezieht sich auf das Aufnehmen von Musik auf Tonbildträgern, die zur Abgabe ans Publikum bestimmt sind – also verkauft, verschenkt oder zu Werbezwecken verwendet werden. Unter diesen Tarif fallen Tonbildträger, welche nicht hauptsächlich Musik enthalten (z.B. Dokumentarfilme, Spielfilme etc.).
Wer ist für die Anmeldung des Tonbildträgers zuständig?
Verantwortlich für die Anmeldung eines Tonbildträgers ist der/die Produzent/in oder Auftraggeber/in. Als Auftraggeber/in gilt die Person oder Firma, welche für die Finanzierung der Produktion verantwortlich ist und das Recht hat, über die Tonbildträger zu verfügen.
Der Tarif VI unterscheidet folgendermassen zwischen Einzelgeschäften und Vertragskunden: