Die wichtigsten Fragen und Antworten zur SUISA
Über die SUISA
FONDATION SUISA
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Die FONDATION SUISA fördert das Musikschaffen aller Gattungen in der Schweiz, insbesondere durch
- die Unterstützung von Projekten mit einem Bezug zum aktuellen schweizerischen Musikschaffen
- die Unterstützung von Musikverlagen, die das aktuelle schweizerische Musikschaffen fördern
- die Herausgabe und den Vertrieb von Anthologien aller Musikgattungen auf Tonträgern, um ein möglichst umfangreiches Angebot im Bereich des schweizerischen Musikschaffens zu gewährleisten
- Werbeaktionen für Schweizer Musik im In- und Ausland
- Präsenz an Messen und Events im Ausland
- Partnerschaften mit Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung
- die Vergabe von Preisen und Stipendien.
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Die FONDATION SUISA für Musik unterstützt Einzelgesuche aus folgenden Kategorien finanziell:
- Konzerte und Tourneen in der Schweiz und im Ausland
- Kompositionsaufträge
- Verlagspublikationen (Musikbücher oder Partituren)
- Orchestermaterial
- Filmmusik
- andere Projekte mit musikalischer Bedeutung für die Schweiz
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Die FONDATION SUISA finanziert sich durch die jährliche Zuweisung von 2,5% aller SUISA-Einnahmen aus Aufführungs- und Senderechten in der Schweiz. Rund 2 Millionen Franken pro Jahr.
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Senden Sie Ihr Gesuch um finanzielle Unterstützung bitte an
FONDATION SUISA
11bis, Avenue du Grammont
1007 Lausanne
Telefon +41 (0)21 614 32 70
Fax +41 (0)21 614 32 79
E-MailDas Antragsformular können Sie bei der FONDATION SUISA beziehen oder auf der Webseite herunterladen.
Mint Digital Services
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Mint Digital Services ist ein Joint-Venture der US-amerikanischen Musikrechte-Organisation SESAC und der SUISA. Das Unternehmen erbringt Dienstleistungen im Bereich der Administration von multinationalen Musiklizenzen im Internet. Dies beinhaltet im Wesentlichen das Verarbeiten von Nutzungsreports der Online-Plattformen, die Identifikation des vertretenen Repertoires und das Erstellen von Rechnungen.
Mint Digital Services ermöglicht einserseits der SUISA und SESAC, die Online-Lizenzierung ihrer eigenen Repertoires effizienter abzuwickeln. Andererseits kann das Joint Venture seine Dienstleistungen auch grossen Musikverlagen und in Zukunft gegebenenfalls auch anderen Verwertungsgesellschaften anbieten.
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Mit Mint Digital Services erschliesst die SUISA dank ihrer leistungsfähigen IT-Infrastruktur neue Geschäftsfelder.
Dank des Joint Ventures kann die SUISA ihre Informatik-Infrastruktur besser auslasten. So rüstet sich die SUISA für die Zukunft, in welcher die Monopole der Verwertungsgesellschaften allenfalls herausgefordert werden und der Grundsatz, dass immer nur eine Gesellschaft zur Lizenzierung des Weltrepertoires in einem Land zuständig ist, zunehmend aufgeweicht wird. Bereits heute ist auch ausserhalb des Online-Geschäfts der Trend zur Direktlizenzierung – also der länderübergreifenden Lizenzierung jedoch nur des eigenen Repertoires – zu beobachten.
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Nein. Für SUISA-Mitglieder ändert sich nichts. Ansprechpartner ist immer noch die SUISA, die auch weiterhin die Abrechnungen an die Mitglieder verschickt. Mint Digital Services erbringt lediglich Dienstleistungen für die SUISA.
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Die Zusammenarbeit mit SESAC hat keinen Einfluss auf die Vergütungen aus den USA.
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Nein. Das Joint Venture erbringt lediglich Dienstleistungen für die Administration und Abrechnung. Für die Lizenzierung der Repertoires von SESAC und der SUISA wurden Tochterfirmen in Liechtenstein gegründet, um Zugang zum europäischen Wirtschaftsraum zu erhalten: SESAC Licensing AG, eine Tochtergesellschaft von SESAC, und Mint SUISA Licensing AG, eine Tochtergesellschaft der SUISA. Diese beiden Firmen lizenzieren im Online-Bereich getrennt ihre eigenen Rechte sowie die Aufführungsrechte der meisten anglo-amerikanischen Gesellschaften.
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Es ist möglich, dass mit einigen Online-Plattformen bessere Verträge ausgehandelt werden können. Die Plattformen können selbst entscheiden, ob sie einzeln mit den beiden Lizenzierungseinheiten der SUISA und von SESAC verhandeln wollen oder mit beiden Unternehmen gleichzeitig. Im letzteren Fall würde dies bedeuten, dass die SUISA vom grösseren Repertoire von SESAC und dadurch von besseren Konditionen profitieren würde.
Die SUISA respektive SUISA Digital Licensing AG verhandelt regelmässig die Verträge mit Online-Plattformen neu. Das Ziel ist dabei immer, bessere Konditionen für die Urheber und Verleger auszuhandeln.
Verteilung
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Die Tarife der SUISA regeln, wie die Nutzung der Urheberrechte abgegolten wird. Das Verteilungsreglement hält fest, wie die Entschädigungen an die Bezugsberechtigten verteilt werden. Grundsätzlich unterscheidet die SUISA eine Pro-Werk-Verteilung (Geld wird auf jedes einzelne Werk anhand der Programmverzeichnisse verteilt) und eine Pauschalverteilung (Verteilung nach Statistiken, Sendeprogrammen, Stamm-Repertoire).
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Die SUISA hält sich an die Abrechnungstermine.
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Nach dem Abzug zur Deckung der Verwaltungskosten zieht die SUISA von grundsätzlich allen Entschädigungen ab:
- 7,5% der Einnahmen für Aufführungen und Sendungen in der Schweiz fliessen in die Stiftung Urheber- und Verleger-Fürsorge der SUISA.
- 2,5% der Einnahmen für Aufführungen und Sendungen in der Schweiz fliessen in die SUISA-Stiftung für Musik, die Schweizer Musik fördert.
Bei Audio- und Video-on-Demand-Nutzungen werden diese Abzüge nicht vorgenommen.
Die Entschädigungen aus dem Ausland werden aufgrund der zusätzlichen Verwaltungskosten nach einem Abzug von 4% an die Mitglieder und Auftraggeber der SUISA weitergeleitet. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Quellensteuer.
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0844 234 234
(8 Rappen pro Minute)
Montag bis Freitag:
09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 – 12:00 / 13:30 – 17:00 Uhr -
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