FAQs zu Soundfile Upload
Soundfile Upload
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Die Aufnahmen dienen ausschliesslich Monitoringzwecken. Sie werden verwendet, um bestehende Nutzungsdaten mit fehlenden Informationen zu ergänzen oder bislang nicht identifizierte Nutzungen zu erkennen.
Aufnahmen von im Handel erhältlichen Tonträgern werden beim Online-Vertrieb hochgeladen und sind dadurch meistens schon für Monitoringzwecke vorhanden. Anders ist es jedoch bei Aufnahmen, die nicht per se für den digitalen Vertrieb vorgesehen sind, wie zum Beispiel Werbemusik, Production Music, Live-Mitschnitte oder spezielle Club-Mixes. Damit die Lücken im Monitoring geschlossen werden können, benötigt die SUISA vorwiegend solche nicht im Handel erhältlichen Aufnahmen.
Aktuell arbeitet die SUISA in den folgenden Bereichen mit Monitoring: Radio- und TV-Sendungen sowie Clubs und Discotheken.
Es werden keine Aufnahmen an Radio- oder TV-Stationen zu Sendezwecken weitergeleitet.
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Die Anforderungen an die Dateiformate sind an die Anforderungen der Monitoringdienstleister angepasst.
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Nein. Dieser Schritt kann bei der Werkanmeldung übersprungen werden. Bei Bedarf kann die SUISA aber Belegexemplare einfordern (z.B. bei Bearbeitungen von nicht mehr geschützten Werken sind Belegexemplare zwingend einzureichen).
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Die Aufnahmen sind ohne Voice-Over hochzuladen. Wenn ganze Werbespots inkl. Voice-Over hochgeladen werden, werden diese Aufnahmen von den Monitoringsystemen nicht erkannt.
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Zu einem Werk können alle final produzierten Aufnahmen hochgeladen werden. Wenn sich Aufnahmen nur in der Länge unterscheiden, genügt es, die längste Version hochzuladen.
Da die Aufnahmen ausschliesslich für Monitoringzwecke verwendet werden, sind nur solche Aufnahmen hochzuladen, die tatsächlich öffentlich genutzt werden. Demos oder Aufnahmen im Produktionsstadium hochzuladen, ist daher nicht sinnvoll.
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Die Verteilung richtet sich nach der tatsächlichen Nutzungsdauer eines Werkes, nicht nach der Länge der hochgeladenen Aufnahme. Für die Erstellung des Fingerprints im Monitoring ist die Aufnahmelänge jedoch relevant. Deshalb sollte immer die vollständige Aufnahme hochgeladen werden und nicht nur eine gekürzte Version.
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Aufnahmen können nur von Personen respektive Verlagen hochgeladen werden, die an einem Werk beteiligt sind.
Aufnahmen können lediglich von Originalbezugsberechtigten hochgeladen werden. Subverlage können keine Aufnahmen hochladen. Aufnahmen von internationalem Repertoire erhält die SUISA, falls benötigt, über den Austausch mit Schwestergesellschaften.
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CSV ist das meistverwendete Dateiformat, um Informationen zwischen zwei oder mehreren Systemen auszutauschen. Als reine Textdateien sind CSV-Dateien einfach lesbar und meist deutlich kleiner als XLS-Dateien. Zudem ist CSV ein universelles Format; zum Öffnen einer CSV-Datei wird keine spezielle Software benötigt.