SUISA Fürsorgestiftung

Beratung und Abklärung in Notlagen

Für viele Musikschaffende wird das Geld im Alter knapp. 
Darum hat die SUISA eine Fürsorgestiftung für Urheber/innen und Verleger/innen eingerichtet. Unsere anspruchsberechtigten Mitglieder erhalten dadurch einen Beitrag an ihr Einkommen im Alter. 

Informationen und Konditionen finden Sie in unserem Stiftungsreglement oder im Merkblatt «Fürsorgeleistungen für Urheber».

Das NETZ: Beratung und Abklärung in Notlagen

Die Stiftung Urheber/innen- und Verleger/innen-Fürsorge der SUISA ist Partner von «das NETZ». Das NETZ ist ein Verein, der Kulturschaffenden in Notlagen soziale Beratung und Begleitung anbietet. In allen Landesteilen der Schweiz stehen Ihnen dazu Fachleute aus dem Sozialbereich zur Verfügung. 

Beratungs- und Abklärungsangebote

  • Analyse der finanziellen Situation und Erstellen eines Budgets
  • Beratung betreffend Ansprüche gegenüber Sozialversicherungen und privaten Versicherern
  • Beratung im Umgang mit Ämtern und Institutionen, evtl. Begleitung beim Gang zu den Behörden
  • Begleitung im Alter oder während schwerer Krankheit
  • Beratungen rund um den Arbeitsmarkt und bei Erwerbslosigkeit
  • Vermittlung von spezialisierten Beratungen durch Anwälte, Ärzte, Therapeuten, Schuldensanierungsstellen usw.

Wenn Sie sich in einer Notlage befinden und von diesem Angebot Gebrauch machen möchten, wenden Sie sich bitte an die Stiftung Urheber/innen- und Verleger/innen-Fürsorge der SUISA.

Netzwerk Vorsorge Kultur

Eine weitere Vorsorgeeinrichtung für Kulturschaffende ist das Netzwerk Vorsorge Kultur, dessen Beratungsstelle von Suisseculture Sociale betrieben wird. 
Egal ob im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall: Hier finden Künstler/innen aller Genres ein berufliches Vorsorgeangebot. 

www.vorsorge-kultur.ch  

FAQ: Fragen und Antworten

Alters- und Sozialvorsorge Urheber und Verleger

  • Die SUISA hat eine spezielle Fürsorgeeinrichtung für Urheber und Verleger eingerichtet. Diese Stiftung leistet den anspruchsberechtigten Mitgliedern einen Beitrag an ihr Einkommen im Alter. Informationen und Konditionen finden Sie hier.

Steuern und Sozialabgaben als Urheber und Verleger

  • Ja. Die Entschädigungen, die Sie von der SUISA erhalten, sind Teil Ihres Einkommens und müssen versteuert werden.  

  • Nein. Leistungen von Urhebern sind von der Mehrwertsteuer befreit.

  • Ja, die Vergütungen für Urheberrechte von der SUISA gelten als Erwerbseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit und sind mit der Ausgleichskasse abzurechnen. 
    Details können Sie aus folgendem Blogbeitrag entnehmen: Die Vergütungen der SUISA sind AHV-pflichtig

Urheber- und Verlegerfürsorge der SUISA

Christoph Boppart

SUISA
Bellariastrasse 82, Postfach
8038 Zürich