So wird das Geld verteilt

Songschreiber, Komponisten und Verleger verdienen kein Gehalt bei der Erschaffung von Werken, sondern leben davon, dass ihre Musik öffentlich genutzt wird. Dieser Umstand ist vielen Musiknutzern nicht bewusst.

Als Verwertungsgesellschaft sorgen wir dafür, dass Musikschaffende ihre Tantiemen erhalten. Die Tantiemen werden so genau und effizient wie möglich entsprechend der tatsächlichen Nutzung der Werke vergütet. Die dafür nötigen Informationen erhalten wir via Programmabgabe der Nutzer. Die SUISA ist bestrebt, eine möglichst genaue Verteilung zu gewährleisten. Sollte auf Ihrer Abrechnung trotzdem die Nutzung eine Ihrer Werke fehlen, können Sie uns eine Meldung schicken. Informationen dazu finden Sie hier: Werk-Nutzungsmeldungen.

Abrechnung    

Termin

1. Quartalsabrechnung 2024

15.03.2024

Aufführungsrechte Schweiz, Tarife: D, K, Z (3. Quartal 2023) 

Senderechte Schweiz, Tarif: A (SRG Radio & TV 3. Quartal 2023)
Vervielfältigungsrechte Schweiz, Tarife: PA, PI, PN, VI, VN (3. Quartal 2023) 
1. Abrechnung aus dem Ausland 2024 Mitte März
1. Abrechnung Video-on-Demand 2024 Mitte März
1. Onlineabrechnung (Downloads & Streaming) 2024 Ende März
1. Nachverrechnung 2024 Ende März

2. Quartalsabrechnung 2024

15.06.2024
Aufführungsrechte Schweiz, Tarife: B, C, D, E, H, Hb, HV, K, Z (2023) 
Senderechte Schweiz, Tarif: A (SRG Radio & TV 4. Quartal 2023)
Senderechte Schweiz, Tarif: A (SRG Werbespots 2023)
Senderechte Schweiz, Tarife: S, Y (2023)
Vervielfältigungsrechte Schweiz, Tarife: PA, PI, PN, VI, VN (4. Quartal 2023) 
Vervielfältigungsrechte Schweiz, Zentrale Lizenzierung (2. Halbjahr 2023)
2. Abrechnung aus dem Ausland 2024 Mitte Juni
2. Onlineabrechnung (Downloads & Streaming) 2024 Ende Juni
Verleger-Fürsorge Anfang Juli
Renten-Urheberfürsorge Mitte Juli
3. Quartalsabrechnung 2024 15.09.2024
Aufführungsrechte Schweiz, Tarife: D, K, Z (1. Quartal 2024)
Senderechte Schweiz, Tarif: A (SRG Radio & TV 1. Quartal 2024)
Werbefenster (2022)
Vervielfältigungsrechte Schweiz, Tarife: PA, PI, PN, VI, VN (1. Quartal 2024)  
3. Abrechnung aus dem Ausland 2024 Mitte September
Leerträgervergütung (GT4), Abrechnung 2024 Mitte September
Subverleger-Anteile Kabelnetze, Abrechnung 2024 Mitte September
2. Abrechnung Video-on-Demand 2024 Mitte September
3. Onlineabrechnung (Downloads & Streaming) 2024 Ende September
2. Nachverrechnung 2024 Ende September
Abrechnung Überspielrechte 2024 Ende Oktober
4. Quartalsabrechnung 2024  15.12.2024
Aufführungsrechte Schweiz, Tarife: D, K, Z (2. Quartal 2024)
Senderechte Schweiz, Tarif: A (SRG Radio & TV 2. Quartal 2024) 
Vervielfältigungsrechte Schweiz, Tarife: PA, PI, PN, VI, VN (2. Quartal 2024)
Vervielfältigungsrechte Schweiz, Zentrale Lizenzierung (1. Halbjahr 2024)
4. Abrechnung aus dem Ausland 2024 Mitte Dezember
4. Onlineabrechnung (Downloads & Streaming) 2024 Mitte Dezember

Entschädigungen für Werke, deren Rechtsinhaber nicht identifizierbar sind, werden in der Regel fünf Jahre von der Verteilung zurückgestellt. Während dieser fünf Jahre bemüht sich die SUISA, die notwendigen Informationen für die Verteilung zu erhalten. Gelingt dies nicht, kommen die Beträge fünf Jahre nach Ablauf des Jahres ihrer Rückstellung den Bezugsberechtigten der folgenden Jahre zugute. Weitere Ausführungen zu den nach fünf Jahren frei werdenden Verteilungserlösen: Sie werden entweder für Zusatzverteilungen oder zur Kostendeckung verwendet. 

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