Filmvorführungen
Wenn Sie unentgeltlich Filme vorführen, z.B. im Rahmen Ihrer Jugendarbeit, so sind die Rechte an der darin enthaltenen Musik bereits über die Lizenz gemäss dem Gemeinsamen Tarif C geregelt. Sofern Sie Eintritt verlangen, erhalten Sie von uns die Lizenz für die im Film enthaltene Musik gestützt auf den Gemeinsamen Tarif E ab 2014.
In beiden Fällen benötigen Sie die Rechte der Filmproduzenten. Informationen dazu finden Sie auf der Seite «Aufführen von Filmen».
So gehen Sie vor
Wir bitten Sie, den vollständig ausgefüllten Fragebogen sowie die Liste der vorgeführten Filme an uns zu senden. Anschliessend erhalten Sie von uns die Lizenz sowie die Rechnung. Nach Erhalt Ihrer Zahlung verteilen wir das Geld an die berechtigten Komponisten, Texter und Verlage.
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Formulare
Merkblätter
Vorführung ausserhalb Kino: Merkblatt
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87KB)