Begleit- und Hintergrundmusik
Hintergrundmusik bedeutet, dass Musik eine begleitende bzw. nebensächliche Funktion hat. Dazu zählen das Abspielen von Tonträgern oder der Empfang von Radiosendungen, um die Atmosphäre in Geschäftsräumen, Ladenlokalen, Gaststätten oder in sonstigen Betriebsräumen individuell zu gestalten.