Fragen zur Lizenzierung von Hintergrundmusik

Wenn Sie in Ihren Geschäftsräumen Hintergrundmusik abspielen oder Fernsehsendungen wie z.B. Fussballspiele oder Serien übertragen, erhalten Sie von uns eine Bewilligung (Lizenz) gestützt auf den Gemeinsamen Tarif 3a. Diese Lizenz gilt ebenfalls für die Verwendung von Musikwarteschlaufen (Music on Hold) in Ihren Telefonlinien.