Informationen zur Online-Abrechnung September 2019

Mit der Online-Abrechnung vom September 2019 werden Vergütungen für Downloads und Streaming von mehreren «Digital Service Providern» (DSP) aus unterschiedlichen Nutzungsperioden verteilt.

Die in der Online-Abrechnung enthaltenen Vergütungen setzen sich zusammen aus:

DSP

Nutzungsperiode

Apple Music 4. Quartal 2018 – 1. Quartal 2019
Facebook 3. und 4. Quartal 2018
Instagram 3. und 4. Quartal 2018
iTunes Download 4. Quartal 2018 – 1. Quartal 2019
iTunes Ringtones 3. und 4. Quartal 2018
Oculus 3. und 4. Quartal 2018
Spotify ganzes Jahr 2018
Youtube 3. und 4. Quartal 2018

Anmerkungen zur aktuellen Youtube-Verteilung

Youtube erhält Einkünfte durch Werbeanzeigen, die in verschiedenen Formen auf ausgewählten Videos geschaltet werden. Diese Einkünfte aus Werbeanzeigen bilden die Basis für die Urheberrechtsvergütungen an die Rechteinhaber, die von der SUISA verteilt werden. Die Masse der Nutzungsmeldungen von Youtube verursacht bei der Verarbeitung einen Aufwand, der sich im Vergleich zum Ertrag als unverhältnismässig erwies, wenn eine Verteilung auch Werknutzungen von Videos ohne Werbeschaltungen berücksichtigte.

Die Höhe der ausbezahlten Vergütung ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Die Beträge unterscheiden sich abhängig von den Werbeeinnahmen pro Video, dem Nutzungsort (dem Land, in dem das Video geschaut wurde) und von der Anzahl der Klicks. Es gibt folglich keinen fixen oder durchschnittlichen Wert «per view», der für die gesamte Verteilung gilt. Im Gegenteil: Wegen den variablen Faktoren, die werkbezogen zur Anwendung kommen, können die ausbezahlten Beträge in jedem Einzelfall unterschiedlich sein.

Abrechnung früherer Youtube-Einnahmen

Mit der Abrechnung im September 2019 werden die Einnahmen aus dem erneuerten Vertrag mit Youtube verteilt. Die Verteilung der Youtube-Einnahmen aus früheren Nutzungsperioden, konkret aus dem gesamten Jahr 2017 und aus dem ersten Halbjahr 2018, werden zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen. Die Aufschiebung dieser Abrechnung erfolgt zum einen, weil die Neuverarbeitung dieser Daten nach dem geschilderten werkbezogenen Prinzip noch nicht abgeschlossen ist. Zum anderen ist die noch vom früheren Vertrag mit Youtube herrührende Verteilsumme aus diesen Nutzungsperioden gering, sodass absehbar viele Abrechnungen unter die Freigrenze von Fr. 5.— pro Abrechnung und Bezugsberechtigten fallen und damit nicht ausbezahlt würden. Um eine höhere Verteilsumme zu erreichen, werden die Zahlungseingänge von weiteren DSPs abgewartet. Je höher die Verteilsumme, desto grösser die Chance, dass möglichst viele Mitglieder eine Abrechnung von kumuliert mehr als fünf Franken ausbezahlt erhalten.

Einnahmen von Facebook, Instagram und Oculus zum ersten Mal verteilt

Seit Juli 2018 erhält die SUISA Vergütungszahlungen von Facebook (inkl. Messenger), Instagram und Oculus. Diese Einnahmen werden als Zuschlag zu den Youtube-Vergütungen verteilt. In der Abrechnung ist der Zuschlag unter dem Werk additional payment, Werknummer 0000.000.14 aufgeführt.