So wird das Geld verteilt

Songschreiber/innen, Komponisten/innen und Verlage verdienen kein Gehalt bei der Erschaffung von Werken, sondern leben davon, dass ihre Musik öffentlich genutzt wird. Dieser Umstand ist vielen Musiknutzern nicht bewusst.

Als Verwertungsgesellschaft sorgen wir dafür, dass Musikschaffende ihre Tantiemen erhalten. Die Vergütungen werden so genau und effizient wie möglich entsprechend der tatsächlichen Nutzung der Werke verteilt. Die dafür nötigen Informationen erhalten wir via Programmabgabe der Nutzer. Die SUISA ist bestrebt, eine möglichst genaue Verteilung zu gewährleisten.

Sollte auf Ihrer Abrechnung trotzdem die Nutzung eines Ihrer Werke fehlen, können Sie uns eine Meldung schicken. Informationen dazu finden Sie hier: Werk-Nutzungsmeldungen.

Abrechnung    

 Termin  

1. Quartalsabrechnung 2026

15.03.2026

Aufführungsrechte Schweiz, Tarife: D, K, Z (3. Quartal 2025) 

Senderechte Schweiz, Tarif: A (SRG Radio & TV 3. Quartal 2025)
Vervielfältigungsrechte Schweiz, Tarife: PA, PI, PN, VI, VN (3. Quartal 2025) 
1. Abrechnung aus dem Ausland 2026 Mitte März
1. Abrechnung Video-on-Demand 2026 Ende März
1. Onlineabrechnung (Downloads & Streaming) 2026 Ende März
1. Nachverrechnung 2026 Ende März

2. Quartalsabrechnung 2026

15.06.2026
Aufführungsrechte Schweiz, Tarife: B, C, D, E, H, Hb, HV, K, Z (2025) 
Senderechte Schweiz, Tarif: A (SRG Radio & TV 4. Quartal 2025)
Senderechte Schweiz, Tarif: A (SRG Werbespots 2025)
Senderechte Schweiz, Tarife: S, Y (2025)
Vervielfältigungsrechte Schweiz, Tarife: PA, PI, PN, VI, VN (4. Quartal 2025) 
Vervielfältigungsrechte Schweiz, Zentrale Lizenzierung (2. Halbjahr 2025)
2. Abrechnung aus dem Ausland 2026 Mitte Juni
2. Onlineabrechnung (Downloads & Streaming) 2026 Ende Juni
Verleger-Fürsorge Mitte Juli
Renten-Urheberfürsorge Mitte Juli
Kabelnetze, IP-basierte Netze und Set-Top-Boxen, Tarife: GT 1, GT 2, GT 12 (2025), Anteil Schwestergesellschaften, Abrechnung 2026  Ende Juli
3. Quartalsabrechnung 2026 15.09.2026
Aufführungsrechte Schweiz, Tarife: D, K, Z (1. Quartal 2026)
Senderechte Schweiz, Tarif: A (SRG Radio & TV 1. Quartal 2026)
Werbefenster (2024)
Vervielfältigungsrechte Schweiz, Tarife: PA, PI, PN, VI, VN (1. Quartal 2026)  
3. Abrechnung aus dem Ausland 2026 Mitte Sept.
Leerträgervergütung (GT4), Abrechnung 2026 Mitte Sept.
Subverleger-Anteile Kabelnetze, Abrechnung 2026 Mitte Sept.
2. Abrechnung Video-on-Demand 2026 Mitte Sept.
3. Onlineabrechnung (Downloads & Streaming) 2026 Ende Sept.
2. Nachverrechnung 2026 Ende Sept.
Abrechnung Überspielrechte 2026 Ende Okt.
4. Quartalsabrechnung 2026  15.12.2026
Aufführungsrechte Schweiz, Tarife: D, K, Z (2. Quartal 2026)
Senderechte Schweiz, Tarif: A (SRG Radio & TV 2. Quartal 2026) 
Vervielfältigungsrechte Schweiz, Tarife: PA, PI, PN, VI, VN (2. Quartal 2026)
Vervielfältigungsrechte Schweiz, Zentrale Lizenzierung (1. Halbjahr 2026)
4. Abrechnung aus dem Ausland 2026 Mitte Dez.
4. Onlineabrechnung (Downloads & Streaming) 2026 Mitte Dez.

Vergütungen für Werke, deren Rechtsinhaberinnen und Rechteinhaber nicht identifizierbar sind, werden in der Regel fünf Jahre von der Verteilung zurückgestellt. Während dieser fünf Jahre bemüht sich die SUISA, die notwendigen Informationen für die Verteilung zu erhalten. Gelingt dies nicht, kommen die Beträge fünf Jahre nach Ablauf des Jahres ihrer Rückstellung den Bezugsberechtigten der folgenden Jahre zugute. Weitere Ausführungen zu den nach fünf Jahren frei werdenden Verteilungserlösen: Sie werden entweder für Zusatzverteilungen oder zur Kostendeckung verwendet. 

Antworten auf die häufigsten Fragen:

Verteilung der Einnahmen

  • Die Tarife der SUISA regeln, wie die Nutzung von Urheberrechten vergütet wird. Das Verteilungsreglement legt fest, wie diese Vergütungen an die berechtigten Personen verteilt werden.

    Für Nutzungen im Ausland (z. B. Aufführungen oder Sendungen) gelten die Regeln der jeweiligen ausländischen Verwertungsgesellschaften.

    Wer erhält Geld aus der Verteilung?
    Die Vergütungen gehen an:

    • Urheberinnen und Urheber (z. B. Komponisten/innen, Textautoren/innen, Bearbeiter/innen)
    • Musikverlage

    in der Schweiz – und über die Schwestergesellschaften – auch im Ausland

    Alle Bezugsberechtigten erhalten eine Abrechnung und ihren Anteil überwiesen.

    Was wird wie verteilt?
    Es wird unterschieden zwischen:

    • Aufführungs- und Senderechten
    • und Vervielfältigungsrechten

    Ohne spezielle Vereinbarung verwendet die SUISA die Verteilungsschlüssel gemäss Verteilungsreglement. In bestimmten Fällen kann eine abweichende Aufteilung vereinbart werden – das ist aber nur innerhalb bestimmter Grenzen möglich.

    Detaillierte Informationen zur Verteilung finden Sie hier: www.suisa.ch – Verteilung der Einnahmen

  • Die SUISA erstellt für die meisten Vergütungen eine Abrechnung viermal pro Jahr – also quartalsweise.

    Einige wenige Bereiche werden nur einmal jährlich abgerechnet.

    Die genauen Abrechnungstermine finden Sie hier: www.suisa.ch – Verteilung der Einnahmen

  • Nach dem Abzug zur Deckung der Verwaltungskosten zieht die SUISA von grundsätzlich allen Vergütungen ab:

    • 7,5% der Einnahmen für Aufführungen und Sendungen in der Schweiz fliessen in die Stiftung Urheber- und Verleger-Fürsorge der SUISA.
    • 2,5% der Einnahmen für Aufführungen und Sendungen in der Schweiz fliessen in die SUISA-Stiftung für Musik, die Schweizer Musik fördert.

    Bei Audio- und Video-on-Demand-Nutzungen werden diese Abzüge nicht vorgenommen. 

    Die Vergütungen aus dem Ausland werden aufgrund der zusätzlichen Verwaltungskosten nach einem Abzug von 4% an die Mitglieder und Auftraggeber der SUISA weitergeleitet. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Quellensteuer.

    Weitere Informationen zu den Abzügen finden Sie hier: "Kostenabzüge der SUISA"

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