So wird das Geld verteilt
Songschreiber/innen, Komponisten/innen und Verlage verdienen kein Gehalt bei der Erschaffung von Werken, sondern leben davon, dass ihre Musik öffentlich genutzt wird. Dieser Umstand ist vielen Musiknutzern nicht bewusst.
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Online-Nutzungen
Wie bekomme ich Geld aus den Online-Nutzungen?
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Nutzungen im Inland
Wie bekomme ich Geld aus Nutzungen im Inland?
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Nutzungen im Ausland
Wie bekomme ich Geld aus Nutzungen im Ausland?
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Nutzungen melden
Wie kann ich Nutzungen melden, die auf meiner Abrechnung fehlen?
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Unsere Verteilungsregeln
Verteilungsreglement und Genehmigungen des IGE
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Kostenabzüge der SUISA
Von allen eingenommenen Entschädigungen zieht die SUISA den notwendigen Betrag zur Deckung ihrer Verwaltungskosten ab
Als Verwertungsgesellschaft sorgen wir dafür, dass Musikschaffende ihre Tantiemen erhalten. Die Vergütungen werden so genau und effizient wie möglich entsprechend der tatsächlichen Nutzung der Werke verteilt. Die dafür nötigen Informationen erhalten wir via Programmabgabe der Nutzer. Die SUISA ist bestrebt, eine möglichst genaue Verteilung zu gewährleisten.
Sollte auf Ihrer Abrechnung trotzdem die Nutzung eines Ihrer Werke fehlen, können Sie uns eine Meldung schicken. Informationen dazu finden Sie hier: Werk-Nutzungsmeldungen.
Weiterführende Dokumente
Vergütungen für Werke, deren Rechtsinhaberinnen und Rechteinhaber nicht identifizierbar sind, werden in der Regel fünf Jahre von der Verteilung zurückgestellt. Während dieser fünf Jahre bemüht sich die SUISA, die notwendigen Informationen für die Verteilung zu erhalten. Gelingt dies nicht, kommen die Beträge fünf Jahre nach Ablauf des Jahres ihrer Rückstellung den Bezugsberechtigten der folgenden Jahre zugute. Weitere Ausführungen zu den nach fünf Jahren frei werdenden Verteilungserlösen: Sie werden entweder für Zusatzverteilungen oder zur Kostendeckung verwendet.
Antworten auf die häufigsten Fragen:
Verteilung der Einnahmen
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Die Tarife der SUISA regeln, wie die Nutzung von Urheberrechten vergütet wird. Das Verteilungsreglement legt fest, wie diese Vergütungen an die berechtigten Personen verteilt werden.
Für Nutzungen im Ausland (z. B. Aufführungen oder Sendungen) gelten die Regeln der jeweiligen ausländischen Verwertungsgesellschaften.
Wer erhält Geld aus der Verteilung?
Die Vergütungen gehen an:- Urheberinnen und Urheber (z. B. Komponisten/innen, Textautoren/innen, Bearbeiter/innen)
- Musikverlage
in der Schweiz – und über die Schwestergesellschaften – auch im Ausland
Alle Bezugsberechtigten erhalten eine Abrechnung und ihren Anteil überwiesen.
Was wird wie verteilt?
Es wird unterschieden zwischen:- Aufführungs- und Senderechten
- und Vervielfältigungsrechten
Ohne spezielle Vereinbarung verwendet die SUISA die Verteilungsschlüssel gemäss Verteilungsreglement. In bestimmten Fällen kann eine abweichende Aufteilung vereinbart werden – das ist aber nur innerhalb bestimmter Grenzen möglich.
Detaillierte Informationen zur Verteilung finden Sie hier: www.suisa.ch – Verteilung der Einnahmen
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Die SUISA erstellt für die meisten Vergütungen eine Abrechnung viermal pro Jahr – also quartalsweise.
Einige wenige Bereiche werden nur einmal jährlich abgerechnet.
Die genauen Abrechnungstermine finden Sie hier: www.suisa.ch – Verteilung der Einnahmen
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Nach dem Abzug zur Deckung der Verwaltungskosten zieht die SUISA von grundsätzlich allen Vergütungen ab:
- 7,5% der Einnahmen für Aufführungen und Sendungen in der Schweiz fliessen in die Stiftung Urheber- und Verleger-Fürsorge der SUISA.
- 2,5% der Einnahmen für Aufführungen und Sendungen in der Schweiz fliessen in die SUISA-Stiftung für Musik, die Schweizer Musik fördert.
Bei Audio- und Video-on-Demand-Nutzungen werden diese Abzüge nicht vorgenommen.
Die Vergütungen aus dem Ausland werden aufgrund der zusätzlichen Verwaltungskosten nach einem Abzug von 4% an die Mitglieder und Auftraggeber der SUISA weitergeleitet. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Quellensteuer.
Weitere Informationen zu den Abzügen finden Sie hier: "Kostenabzüge der SUISA"