Hintergrundmusik / Music on Hold / Wiedergabe von Fernsehsendungen (GT 3a)
Wenn Sie in Ihren Geschäftsräumen Hintergrundmusik abspielen oder Fernsehsendungen wie z.B. Fussballspiele oder Serien übertragen, erhalten Sie von uns eine Bewilligung (Lizenz) gestützt auf den Gemeinsamen Tarif 3a. Diese Lizenz gilt ebenfalls für die Verwendung von Musikwarteschlaufen (Music on Hold) in Ihren Telefonlinien.
Die Höhe der Entschädigung für die Lizenz ist abhängig von der Fläche, auf welcher die Musik hörbar oder eine Sendung wahrnehmbar ist.
So gehen Sie vor
Wir bitten Sie, den vollständig ausgefüllten Fragebogen an uns zu senden – das Formular können Sie bequem online ausfüllen und hier aufrufen. Anschliessend erhalten Sie von uns die die Rechnung für die angemeldete Nutzung. Mit fristgerechter Zahlung der Rechnung gilt die Bewilligung zur Nutzung für den berechneten Zeitraum als erteilt. Nach Erhalt Ihrer Zahlung verteilen wir das Geld an die berechtigten Komponisten, Texter und Verlage.
Fragen und Antworten
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Wiedergabe von Fernsehsendungen sowie Nutzung von Ton- und Tonbildträgern, insbesondere Hintergrundmusik