Werk anmelden
Die SUISA kann Gelder nur für angemeldete Werke abrechnen. Die vollständigen Angaben über den Titel des Werkes und alle am Werk beteiligten Rechtsinhaber sind zwingend erforderlich, damit wir die eingenommenen Entschädigungen zuverlässig auszahlen können.
Sie können Ihre Werke online registrieren oder uns ein Werkanmeldungsformular per Post zusenden.
Achtung: Werke können Sie nur anmelden, wenn Sie Auftraggeber oder Mitglied der SUISA sind.
Online-Werkanmeldung
Informationen und Zugang zur Online-Werkanmeldung finden Sie hier: www.suisa.ch/mein-konto
Achtung: Diese Werke können nicht online registriert werden und müssen per Werkanmeldungsformular brieflich angemeldet werden:
- Werke, die zum Zweck der Vertonung einer audiovisuellen Produktion geschaffen wurden
- Bearbeitungen von freien (also nicht mehr geschützten) Originalwerken
- literarische Werke (Texte ohne Musik)
Werkanmeldungsformular
Anmelden von audiovisuellen Produktionen
Werke, die für die Vertonung einer audiovisuellen Produktion geschaffen wurden, müssen mit einem eigens dafür vorgesehenen Formular angemeldet werden. Bitte verwenden Sie für audiovisuelle Produktionen ausschliesslich das folgende Formular:
Anmeldeformular für musikalische Werke für Filme und audiovisuelle Produktionen
Anmeldeformular für musikalische Werke für Filme und audiovisuelle Produktionen (für zusätzliche Werke)
Meldung von Subverlagsverträgen
Wenn Sie als Subverlag Kataloge eines ausländischen Verlegers in der Schweiz vertreten, teilen Sie uns bitte die Konditionen des Subverlagsvertrages mit folgendem Formular mit.
Subpublishing Agreement Advice
Bei Optionsverträgen(OV) bzw. Specified Agreements senden Sie uns bitte zudem die entsprechende Werkliste zu.
Bitte teilen Sie uns mit diesem Formular ebenfalls sämtliche Subverlagsvergaben ins Ausland mit.