Werk anmelden
Die SUISA kann Gelder nur für angemeldete Werke abrechnen. Die vollständigen Angaben über den Titel des Werkes und alle am Werk beteiligten Bezugsberechtigten sind zwingend erforderlich, damit wir die eingenommenen Entschädigungen zuverlässig auszahlen können.
Sie können Ihre Werke online registrieren oder uns ein Werkanmeldungsformular per Post zusenden.
Achtung: Werke können Sie nur anmelden, wenn Sie Auftraggeber oder Mitglied der SUISA sind.
Online-Werkanmeldung
Informationen und Zugang zur Online-Werkanmeldung finden Sie hier: www.suisa.ch/mein-konto/
Achtung: Folgende Werke können nicht online registriert werden und müssen per Werkanmeldungsformular brieflich angemeldet werden:
- Werke, die zum Zweck der Vertonung einer audiovisuellen Produktion geschaffen wurden
- Bearbeitungen von freien (also nicht mehr geschützten) Originalwerken
- literarische Werke (Texte ohne Musik)
Werkanmeldungsformular
Werkanmeldeformular (PDF)
Anmelden von audiovisuellen Produktionen
Werke, die zum Zweck der Vertonung einer audiovisuellen Produktion geschaffen wurden, müssen Sie mit einem speziellen Formular anmelden. Bitte verwenden Sie für audiovisuelle Produktionen ausschliesslich das folgende Formular:
Anmeldeformular für musikalische Werke für Filme und audiovisuelle Produktionen
Anmeldeformular für musikalische Werke für Filme und audiovisuelle Produktionen (für zusätzliche Werke)