Kurse
Für die in Kursen verwendete Musik erhalten Sie bei uns eine Bewilligung gestützt auf den Gemeinsamen Tarif L. Zu den Kursen gehören insbesondere Zumba, Aerobic, Pilates, Pump, Gymnastik sowie selbstverständlich Tanz- und Ballettkurse.
Die Entschädigung für Fitness- und Tanzkurse beträgt CHF 1.28 pro Lektion (für Urheberrechte und verwandte Schutzrechte). Für Ballettunterricht oder Tanzkurse, bei denen während weniger als der Hälfte der Lektion Musik verwendet wird, bezahlen Sie nur die Hälfte, also CHF 0.64 pro Lektion (zuzüglich Mehrwertsteuer).
Rabatte für Vertragskunden und Verbandsmitglieder
Wenn Sie mit der SUISA einen Vertrag abschliessen und dessen Bedingungen einhalten, erhalten Sie eine Ermässigung von 10%.
Noch günstiger wird es für Sie, wenn Sie einem Branchenverband angehören, der mit uns einen Gesamtvertrag abgeschlossen hat. Sie können über den Verband von einem weiteren Rabatt profitieren und sich administrativen Aufwand sparen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Verband oder bei uns, ob ein Gesamtvertrag abgeschlossen wurde.
Hier eine Auswahl aus Verbänden, mit welchen wir Verträge abgeschlossen haben:
- Swiss Dance
- dansesuisse
- BGB
- TanzVereinigung Schweiz TVS
- vitaswiss
- Jazzercise
- Swiss Country Western Dance Association
- Schweizerischer Fitnesscenter-Verband
- Verband Aquademie für Wasserfitness
So gehen Sie vor
Wir bitten Sie, den vollständig ausgefüllten Fragebogen an uns zu senden. Anschliessend erhalten Sie von uns die Lizenz sowie die Rechnung. Nach Erhalt Ihrer Zahlung verteilen wir das Geld an die berechtigten Komponisten, Texter sowie Verlage.