Musik im Unterricht
Schulen haben von Gesetzes wegen die Erlaubnis, urheberrechtlich geschützte Werke im Unterricht zu benutzen. Dieses Privileg gilt für alle Schulen, die Ausbildung und Berufsbildung zum Hauptzweck haben. Für bestimmte Nutzungen fallen allerdings Lizenzkosten an. Diese werden gestützt auf den Gemeinsamen Tarif 7 berechnet. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) wie auch private Schulen haben mit ProLitteris einen Vertrag abgeschlossen. Sie müssen somit keine weiteren Schritte unternehmen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website von ProLitteris.