Internetvideos für Kleinunternehmen
Kleinunternehmen (bis 50 Mitarbeiter und bis CHF 9 Mio. Umsatz) können gegen eine jährliche Vergütung von CHF 344.– Musik auf den eigenen Websites sowie auf Social Media verwenden.
Was bringt mir als Nutzer von Musik diese Pauschale?
Diese Pauschale regelt die Herstellrechte von Videos sowie das Zugänglichmachen auf firmeneigenen Websites und Social Media.
Wann brauche ich mehr als diese Pauschale?
- Werbevideos
- Videos mit einem Produktions-Budget von über CHF 15‘000
- Videos mit einer Gesamtdauer von über 10 Minuten
- Musikvideos
- Download und Streaming gegen Entgelt
- Werbefinanziertes Musikangebot
- Sendungen (TV, Radio)
Was muss ich als Nutzer sonst noch beachten?
- Dank der Zusammenarbeit zwischen der SUISA und der Audion GmbH erwerben Sie mit der Jahrespauschale gleichzeitig Urheber- und auch Leistungsschutzrechte.
- Unsere Lizenz ist ab Datum der Rechnungsstellung ein Jahr gültig. Falls Sie im Jahresverlauf Ihre Videos mit Musik entfernen, bitten wir Sie, uns dies 30 Tage vor Ablauf zu melden. Ansonsten erhalten Sie automatisch eine neue Jahresrechnung.
- Mit Ausnahme von Mood-Musik können Rechteinhaber der Musik die Verwendung ihrer Werke jederzeit untersagen.
- Urheberpersönlichkeitsrechte (z. B. Synchronisationsrechte) bleiben vorbehalten.
- Wenn sich Ihr Angebot hauptsächlich an Kunden in CH und FL wendet, gilt unsere Bewilligung weltweit.
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Tarife
Lizenzbedingungen
(pdf,
133KB)
für die Verwendung von Musik in Videos auf Firmenwebsites und firmeneigenen Social Media Profilen
Formulare