Kirchen und Glaubensgemeinschaften

Kirchen und andere religiöse Gemeinschaften führen regelmässig Musik auf – zum Beispiel bei Gottesdiensten, Kirchenkonzerten oder Anlässen für Jugendliche. 

Lizenzen

Sofern die Kirchen oder kirchliche Vereine als Veranstalter auftreten und die Veranstaltungen kostenlos sind, werden die Lizenzen für Urheberrechte im Rahmen des Gemeinsamen Tarifs C (GT C) geregelt. 

Die SUISA vergibt die Lizenz für die Nutzung der Musik und verteilt die Einnahmen an die berechtigten Komponisten, Texter und Verlage. 

Die wichtigsten Infos dazu finden Sie im Folgenden: 

Meistgenutzte Lizenzen: 

Live-Streams (Übertragung von Gottesdiensten ins Internet)

Konzerte (GT K) (Konzerte mit Eintritt, an denen nicht kircheneigene Vereine auftreten / Gratiskonzerte, welche durch ausserkirchliche Partner mitfinanziert werden)

Filmvorführungen (GT E) mit Eintritt