DJs oder Musiker
Wenn Sie in Ihrem Lokal Tanz- oder Unterhaltungsanlässe veranstalten, benötigen Sie eine Lizenz gestützt auf den Gemeinsamen Tarif H.
Zu diesen Anlässen zählen insbesondere Musik durch Musiker oder Sänger, Musik zum Tanzen, zur Begleitung von Shows und Attraktionen (Tänzerinnen, Artisten etc.), Karaoke oder Auftritte von DJs.
Die Entschädigung für die Lizenz berechnen wir gestützt auf der Summe des Eintrittspreises und des Preises des billigsten alkoholischen Getränkes einerseits, sowie auf der Anzahl Gäste andererseits. Falls bei den Veranstaltungen Musik ab Tonträgern (MP3, CDs, LPs etc.) gespielt wird, berechnen wir zusätzlich eine Entschädigung für die Interpreten- und Produzentenrechte (verwandten Schutzrechte).
Sofern Sie mit der SUISA einen Vertrag für Ihre Veranstaltungen abschliessen und die Vertragsbedingungen einhalten, erhalten Sie eine Ermässigung von bis zu 25%. Als Mitglied eines gesamtschweizerischen Branchenverbandes erhalten Sie zusätzliche 10% Ermässigung (GastroSuisse, hotelleriesuisse, PETZI, ASCO etc.).
Detaillierte Informationen finden Sie im Merkblatt. Im Tarif H befindet sich eine Tabelle, in der die Höhe der Entschädigung pro Veranstaltungsabend ersichtlich ist.
So gehen Sie vor
Wir bitten Sie, den vollständig ausgefüllten Fragebogen an uns zu senden. Anschliessend erhalten Sie von uns die Lizenz sowie die Rechnung. Nach Erhalt Ihrer Zahlung verteilen wir das Geld an die berechtigten Komponisten, Texter und Verlage.
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