Vergütungen für Privatkopien – neuer GT 4i ab 1. Juli 2022

Musik, Videos und E-Books zum privaten Vergnügen kopieren: Diese Freiheit haben die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz schon sehr lange. Seit einigen Jahren werden die Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber für Kopien auf Smartphones und Tablets entschädigt – ab diesem Sommer erhalten sie nun auch eine Entschädigung für Kopien auf Laptops und externen Festplatten. 

Die Möglichkeit auf Audiokassetten massenweise Kopien von Musik anzufertigen, gab vor 30 Jahren den Anstoss zur gesetzlichen Verankerung einer Vergütung für Privatkopien. Seither ist es nach dem Schweizer Urheberrechtsgesetz gestattet, von geschützten Werken Kopien zur Verwendung im privaten Kreis herzustellen. Die Reihe der vergütungspflichtigen Leerträger hat sich im Laufe der technologischen Entwicklungen erweitert; heute sind überwiegend digitale Speicher relevant, die in Geräten wie Smartphones, Tablets und Laptops eingebaut sind.

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