Ich möchte für meine Produkte werben: Welche Schritte muss ich bei der SUISA unternehmen?

Bei der Produktion von Werbung sind verschiedene Bereiche betroffen. Wenn es sich um eine audiovisuelle Produktion handelt, die in der Schweiz hergestellt und/oder zugänglich gemacht wird, müssen Sie zwingend mit der SUISA Kontakt aufnehmen. Sie wird Ihnen eine Bewilligung für die Verbreitung Ihrer Werbung erteilen. Dabei können mehrere Fragen auftauchen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Antworten.

Musik ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Reichweite eines Werbespots und damit für den Verkaufserfolg des beworbenen Produkts. Eine wichtige Entscheidung betrifft deshalb die Auswahl der Musik. Ein Werbespot mit Musik hat nicht dieselbe Wirkung wie ein Spot ohne Musik, und ein bekanntes Musikstück wird andere Emotionen wecken als ein unbekanntes. Wenn Sie also ein bereits bestehendes Stück verwenden möchten, müssen Sie zunächst die Einwilligung der Rechteinhaber/innen einholen. Diese Synchronisationsrechte werden in der Regel nicht von der SUISA verwertet, sondern direkt von den Rechteinhabern und Rechteinhaberinnen (meistens den Verlagen).

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