Verteilungsreglement: Verteilung der Online-Einnahmen – VK 22W

Die Verwertung der Online-Rechte steht nicht unter Bundesaufsicht. Daher müssen entsprechende Änderungen im Verteilungsreglement nicht vom Institut für Geistiges Eigentum (in der Schweiz) und dem Amt für Volkswirtschaft (in Liechtenstein) genehmigt werden. Sie fallen ausschliesslich in den Kompetenzbereich der Verteilungs- und Werkkommission und des Vorstands der SUISA. Der Vorstand hat in seiner Sitzung vom 20. Juni 2019 die folgenden von der Verteilungs- und Werkkommission in ihrer Sitzung vom April 2019 diskutierten Änderungen beschlossen:

«Aufnahme der Verteilungsklasse 22W in das Verteilungsreglement / Revision der Ziffern 4.1, 4.2.12 und 5.6 VR»
Für die Verteilung der Einnahmen aus Online-Werbekampagnen oder für das Zugänglichmachen von Videos auf Internetseiten, Social Media Seiten usw. hat die SUISA eine weitere Verteilungsklasse eingeführt, die VK 22W, die jetzt formell in das Verteilungsreglement aufgenommen wird. Damit wird die aktuelle Praxis der SUISA konkretisiert. Ebenfalls werden die Zuweisungen der Online-Einnahmen an diese neue Verteilungsklasse und an die bisherigen transparenter geregelt.

(Grafik: yaichatchai / Shutterstock.com)