GEMA-Youtube-Einigung: Administrative Vereinfachung für SUISA-Mitglieder - Vergütungen nach wie vor zu tief

Anfang November haben sich die GEMA und Youtube über die Lizenzbedingungen für die Nutzung von Musik auf der Online-Plattform geeinigt. Die SUISA hat für ihre Mitglieder bereits 2013 einen Vertrag mit Youtube ausgehandelt. Die Einigung in Deutschland bringt für die SUISA-Mitglieder eine administrative Vereinfachung - die Vergütungen durch den meistgenutzten Gratiskanal sind für Schweizer Urheber nach wie vor zu tief. Hier die wichtigsten Fakten.

Was bedeutet der Vertrag zwischen der GEMA und Youtube für SUISA-Mitglieder?
Der Vertrag zwischen der Gema und Youtube bringt auch für SUISA-Mitglieder Vorteile. Bisher musste zuerst gegenüber Youtube geklärt werden, dass bei einem Werk keine Rechteinhaber der GEMA beteiligt sind. Erst dann konnte auf das Video Werbung geschaltet werden, und erst dann erhielten die Mitglieder eine Vergütung auf die Nutzung des Videos. Dieser Prozess dauerte oftmals mehrere Wochen. Dadurch entging den Rechteinhabern ein grosser Teil der Einnahmen, da Videos in der Regel in den ersten Tagen nach der Aufschaltung die meisten Zugriffe verzeichnen. Dank der Einigung mit der GEMA kann jetzt bereits kurz nach der Aufschaltung Werbung geschaltet werden.

Müssen die SUISA-Mitglieder etwas unternehmen, damit rascher Werbung auf ihren Videos geschaltet wird?
Nein, der Prozess ändert sich für die Mitglieder nicht. Sobald sie ihr Video für Werbung freigeben und die Musik im Video vom Content-ID-System von Youtube erkannt werden kann, darf Youtube darauf Werbung schalten. Dank des Vertrags zwischen der GEMA und Youtube wird der Prozess für die SUISA-Mitglieder  etwas einfacher. Bislang musste ein Werk zuerst bei der Verwertungsgesellschaft angemeldet sein, damit die Rechtslage geklärt war und Werbung darauf geschaltet werden konnte. Theoretisch kann jetzt ein SUISA-Mitglied ein Video bei Youtube für Werbung freigeben und das im Video enthaltene Musikstück erst dann bei der SUISA anmelden. Praktisch ist es nach wie vor besser, ein Werk bei Veröffentlichung umgehend bei der SUISA anzumelden. Denn eine Werkanmeldung ist zwingend nötig, wenn man für die Nutzung der Musik in den Videos des Videos vergütet werden will.

Hat die Einigung in Deutschland auch Auswirkungen auf den Vertrag zwischen der SUISA und Youtube?
Die Einigung in Deutschland hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Vertrag der SUISA mit Youtube, der Ende 2013 ausgehandelt wurde. Die SUISA kennt auch keine Details des Vertrags zwischen der GEMA und Youtube. Der Vertrag der SUISA mit Youtube wird im Rahmen des Joint Ventures Mint in den kommenden Monaten neu verhandelt. In diesem Zusammenhang muss festgehalten werden, dass die Entschädigungen durch den meistgenutzten Gratiskanal Youtube für die Schweizer Urheber zu tief sind. Die Vergütungen durch Online-Anbieter wird für die SUISA auch in Zukunft ein wichtiges Thema bleiben: Die Komponisten, Texter und Verleger von Musik müssen für die Nutzung ihrer Werke durch Download und vor allem Streaming gerechter vergütet werden. Für eine gerechte Vergütung von Online-Nutzungen ist eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen von Vorteil. Die Arbeitsgruppe zum Urheberrecht, AGUR12, hat hierzu verschiedene Massnahmen für das Schweizer Urheberrechtsgesetz empfohlen. Die SUISA setzt sich im laufenden Revisionsprozess aktiv für deren Umsetzung ein.