IGE-Studie bestätigt Kostenbewusstsein der Schweizer Verwertungsgesellschaften: Kein Anlass zu verschärfter Aufsicht und mehr staatlicher Kontrolle

Eine aktuelle Studie im Auftrag des Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) bestätigt: Die fünf Schweizer Verwertungsgesellschaften arbeiten wirtschaftlich. Ihre Löhne und ihre Verwaltungskosten sind tiefer oder vergleichbar mit jenen der öffentlichen Verwaltung und NPOs. Damit bestätigt die Analyse das Fazit der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12) und zeigt den Korrekturbedarf am bundesrätlichen Entwurf zur Revision des Urheberrechtsgesetzes URG: Eine verschärfte Aufsicht und Kontrolle der Verwertungsgesellschaften ist ungerechtfertigt und deshalb nicht angebracht.

Bern/Lausanne/Zürich, 13.01.2016 – Eine vom Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in Auftrag gegebene Studie bestätigt die Wirtschaftlichkeit und die Angemessenheit der Verwaltungs- und Lohnkosten der fünf Schweizer Verwertungsgesellschaften ProLitteris, SSA, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM. Die Verwaltungskosten seien verglichen mit nicht-gewinnorientierten Organisationen (NPOs), Versicherungen und den ausländischen Verwertungsgesellschaften angemessen. Die «Analyse zur Angemessenheit der Verwaltungskosten der Verwertungsgesellschaften» zeigt auch: Die Löhne liegen entweder tiefer oder im vergleichbaren Bereich der öffentlichen Verwaltung und der Versicherungsbranche.

Verifizierungsauftrag der Eidgenössischen Finanzkontrolle EFK erfülltAuftraggeber der von Februar bis Dezember 2015 erstellten Studie ist das Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Zu dessen Aufgaben gehört die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften. Die Studie erfolgte auf Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle EFK. Diese gab den Auftrag, «die Angemessenheit der ausgewiesenen Kosten der Verwertungsgesellschaften anhand einer eingehenden Kostenanalyse zu verifizieren.»  Das IGE beauftragte damit eine Arbeitsgruppe bestehend aus Experten der Fernfachhochschule Schweiz (FFHS), des Beratungsunternehmens SERVUS GmbH und der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW). Die Kosten der Studie tragen jedoch die Verwertungsgesellschaften.

Unnötige verschärfte Aufsicht: URG-Entwurf ist zu korrigieren
Fazit der Studie: Es bestehe «kein Anlass zur Annahme, dass im Kostenmanagement der Verwertungsgesellschaften wesentliche Defizite vorliegen». Die Verwaltungskosten der Verwertungsgesellschaften seien insgesamt angemessen. Die in Swisscopyright organisierten Gesellschaften betonen: Die verschärfte Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften, wie sie der Bundesrat in seiner aktuellen Vorlage zur Urheberrechtsrevision vorschlägt, ist somit unangebracht. Der Bundesrat missachtet damit die Autonomie der privatrechtlichen Gesellschaften und würde dem Staat ihm nicht zustehende Kompetenzen einräumen. Zudem müsste die Verfassungsmässigkeit des Vorschlags geprüft werden. Gerade weil ihre Genossenschafter und Vereinsmitglieder die Verwertungsgesellschaften sehr genau kontrollieren, pflegen diese ein hohes Kostenbewusstsein und ein transparentes System der Selbstkontrolle.

Swisscopyright ist über das Ergebnis der Studie erfreut: Es zeigt, dass die Mitglieder ihre Verwertungsgesell-schaften nachhaltig kontrollieren und führen. Schliesslich liegt die effiziente, wirtschaftliche und transparente Verwertung ihrer Rechte im ureigenen Interesse der Mitglieder.

Urheberrechtsrevision: Auf Verbesserungen für die Urheber und ausübenden Künstler fokussieren
Wie schon aus den Empfehlungen der AGUR12 hervorging: Es besteht keinerlei Anlass, die Regulierung der Verwertungsgesellschaften zu verschärfen und die staatliche Kontrolle auszubauen. Die Diskussion in der anstehenden Revision des Urheberrechtsgesetzes ist stattdessen auf jene Verbesserungen zu  fokussieren, welche den Urhebern, den ausübenden Künstlern und den Produzenten für die Nutzung ihrer Werke vor allem im Bereich der digitalen Verbreitungswege eine angemessene Entschädigung sichern.

Unterschiede bei den Verwertungsgesellschaften
Die Analyse trägt auch zum besseren Verständnis der Verwertungsgesellschaften bei. Sie erläutert nämlich, weshalb die Kosten der Verwertungsgesellschaften unterschiedlich hoch sind. Dies, so die Analyse, ist «weitgehend durch die unterschiedliche Betroffenheit [der Gesellschaften] von kostentreibenden Faktoren zu begründen». Grund dafür sind die verschiedenen Tätigkeitsgebiete und die unterschiedliche Mitgliederstruktur der Gesellschaften sowie die zugehörigen Tarife zur Abrechnung der Urheberrechtsentschädigungen: Es gibt Tarife mit vielen Kunden, aber geringen Vergütungen für den Urheber wie beispielsweise die Reprografieentschädigung bei ProLitteris. Diese sind aufwändiger und somit kostenintensiver in der Umsetzung als Tarife mit wenigen Kunden wie die Verbreitung in Kabelnetzen von SUISSIMAGE. Auch bei der Verteilung sind die Aufwendungen der Gesellschaften unterschiedlich, je nachdem, wie viele Rechtsinhaber sie berücksichtigen müssen und welche Rechte sie gemäss Gesetz treuhänderisch verwalten.

Politik soll Tarifgenehmigungsverfahren vereinfachen
Die in der Studie zwecks Kostenverringerung angeregten Optimierungen wie etwa die Automatisierung von Prozessen werden von den Gesellschaften bereits umgesetzt. Weitergehende Massnahmen, um die Verwaltungskosten der Gesellschaften weiter senken zu können, bedürfen politischer Entscheide: Für die mit grossem Sparpotenzial verbundene Vereinfachung bei den Tarifen benötigen die Gesellschaften ein einfacheres Tarifgenehmigungsverfahren. Die Ausgestaltung dieses Systems obliegt der Politik. Die Verwertungsgesellschaften haben wiederholt gefordert, das Tarifgenehmigungsverfahren sei zu vereinfachen.

Management Summary: «Analyse zur Angemessenheit der Verwaltungskosten der Verwertungsgesellschaften»

Kontakt:

für deutschsprachige Medien:
Andreas Wegelin
Swisscopyright und Direktor SUISA
Tel.: +41 44 485 66 04
E-Mail: andreas.wegelin@suisa.ch

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Swisscopyright und Stv. Direktor SUISA
Tel.: + 41 21 614 32 10
E-Mail: vincent.salvade@suisa.ch

Über die Schweizer Verwertungsgesellschaften
Die schweizerischen Urheberrechtsgesellschaften ProLitteris, SSA, SUISA und SUISSIMAGE und die Gesellschaft für die Leistungsschutzrechte SWISSPERFORM vertreten die Rechte an künstlerischen Werken und Leistungen. Die Gesellschaften gehören den Urhebern / den Urheberinnen (Komponisten, Schriftsteller, Regisseure, etc.), den ausübenden Künstlern/den ausübenden Künstlerinnen (Musiker, Schauspieler, etc.), sowie den Produzenten von Ton- und Tonbildträgern und den Sendeunternehmen. Die Gesellschaften erteilen die Erlaubnis für die Aufführung, Sendung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke und Leistungen und ziehen dafür tariflich festgelegte Lizenzbeträge ein, die sie an die Rechteinhaber, deren Werke genutzt werden, verteilen.
Die fünf Schweizer Verwertungsgesellschaften repräsentieren über 55 000 Mitglieder in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein. Durch die Zusammenarbeit und Gegenseitigkeitsverträge mit rund 300 Verwertungs-gesellschaften in über 120 Ländern vertreten sie die Rechte der Kunstschaffenden aus der ganzen Welt.

www.swisscopyright.ch