Verteilungsreglement: Verfügungen des Instituts für Geistiges Eigentum

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hat die folgenden Änderungen des Verteilungsreglements der SUISA genehmigt:

Über den jeweiligen Link gelangen Sie zum Wortlaut des Beschlusses, der jedoch nur in deutscher Sprache vorliegt. Die einzelnen Anpassungen im Verteilungsreglement sind in Deutsch, Französisch und Italienisch im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert.

«Streichung des Gemeinsamen Tarifs 6b / Revision der Ziffern 5.1, 5.2, 5.5.6, 5.5.7, 5.5.8, 5.5.8.1, 5.5.8.2, 5.5.8.3, 5.5.8.4, 5.5.9, 5.5.10, 5.5.11, 5.5.12, 5.5.13, 5.5.14, 7.4» publiziert im SHAB vom 18.10.2022

Der Gemeinsame Tarif 6b (GT 6b) regelte das Recht zum Verleihen von Werkexemplaren in Bibliotheken im Fürstentum Liechtenstein gemäss Art. 15 FL-URG. In der Schweiz existiert ein solches Recht nicht. In beiden Ländern ist jedoch für das Vermieten von Werkexemplaren eine Vergütung geschuldet (Art. 13 URG, Art. 14 FL-URG), wofür der Gemeinsame Tarif 5 (GT 5) Anwendung findet. Zur Vereinfachung der Tarifadministration wurde der GT 6b in den GT 5 integriert und wird deshalb zum 1. Januar 2023 aus dem Verteilungsreglement gestrichen.

«Anpassung der Definition der Begriffe «Verleger» und Subverleger» / Revision der Ziffern 1.1.3.4, 1.1.3.6 und 2.1.1.7» publiziert im SHAB vom 18.10.2022

Die neuen Definitionen knüpfen nicht mehr wie bisher am Erfordernis einer Herstellung von Werkexemplaren an, sondern an der generellen Rolle des Verlegers. Diese besteht darin, sich im Interesse des Urhebers dafür einzusetzen, dass das Werk in der Öffentlichkeit bekannt wird. Das Verteilungsreglement stimmt damit besser mit der Praxis der Musikwelt überein, jedoch nicht mehr mit der Definition des Verlegerbegriffs im Obligationenrecht (OR). Nähere Informationen hierzu im Blog

«Verteilung der Tarifeinnahmen aus den Leerträgervergütungen / Revision der Ziffern 5.1, 5.2 und 5.5.5» publiziert im SHAB vom 18.10.2022

Im vergangenen Jahr wurde der Gemeinsame Tarif 4i neu verhandelt. Seit 1. Juli 2022 sieht er neben den bisherigen Leerträgerentschädigungen auf MP3-Player, Harddisk-Rekorder, Smartphones und Tablets auch entsprechende Vergütungen für Festplatten in Laptops und externe Festplatten vor (siehe https://blog.suisa.ch/de/verguetungen-fuer-privatkopien-neuer-gt-4i-ab-1-juli-2022/). Diese Tarifänderung wird nun im Verteilungsreglement nachvollzogen. Die Einnahmen für die Festplatten in Laptops und externen Festplatten werden zu 82% als Audioeinnahmen aus der Privatkopie und zu 18 % als Videoeinnahmen aus der Privatkopie verteilt.

(Foto: Andreas Greber)