Tanzwettbewerbe und Showtanzen
Sie veranstalten einen Tanzwettbewerb oder Showtanzen? Dann finden Sie hier die Informationen über die Lizenz für die Aufführung der Musik.
Höhe der Lizenzkosten
Die Entschädigung beträgt höchstens 5 % der Billetteinnahmen für die Urheberrechte (Rechte an der Komposition) und zusätzlich höchstens 1,8 % für die Interpreten- und Produzentenrechte, sofern Sie Musik ab Tonträgern (MP3, CDs etc.) verwenden. Dieser Prozentsatz reduziert sich, wenn die SUISA nicht an allen aufgeführten Werken die Rechte verwaltet und sofern Sie fristgerecht ein vollständiges Werkverzeichnis einreichen.
Ausnahmsweise wird die Entschädigung berechnet gestützt auf die Kosten für Musiker und DJs (Gagen, Agentur, Reise- und Aufenthaltskosten etc.), Lokalmiete und PA-System. Genaueres dazu finden Sie im Merkblatt und im Tarif.
So gehen Sie vor
Wir bitten Sie, den vollständig ausgefüllten Fragebogen sowie die Werkliste an uns zu senden. Anschliessend erhalten Sie von uns die Lizenz sowie die Rechnung. Nach Erhalt Ihrer Zahlung verteilen wir das Geld an die berechtigten Komponisten, Texter und Verlage.
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