Gemeinsamer Tarif 4i
Nach dem Gemeinsamen Tarif 4i vergütungspflichtig sind:
• alle Arten von Chipkarten und Festplattenspeicher, die in Audio- oder in Videoaufnahmegeräten enthalten sind, wenn diese Geräte hauptsächlich für das Aufzeichnen und Abspielen geschützter Werke und Leistungen angeboten werden (z. B. mp3-Player, DVD-Recorder mit eingebauter Harddisc oder Multimediaserver).
• digitale Speicher in Smartphones, digitale Speicher in Tablets
• sowie digitale Speicher, die zusammen mit einem dieser Geräte an Konsumenten abgegeben werden.
Nach dem Import/Auslieferung
Hersteller und Importeure geben der SUISA alle Angaben bekannt, die für die Berechnung der Vergütung erforderlich sind, insbesondere pro Kategorie von vergütungspflichtigen Trägern
• die Zahl der hergestellten oder importierten Leerdatenträger - mit Speicherkapazität
• sowie die Zahl der hergestellten oder importierten Audio- und Videoaufzeichnungsgeräte
• die Zahl der exportierten Leerdatenträger - mit Speicherkapazität - sowie die Zahl der exportierten Audio- und Videoaufzeichnungsgeräte (unter Beilage von Kopien entsprechender Zolldokumente).
Diese Angaben und Belege sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, monatlich, innert 20 Tagen nach jedem Monatsende, einzureichen.
Der weitere Ablauf
Nach eingegangener Deklaration erstellt die SUISA eine Rechnung über die vergütungspflichtigen Leerträgerbewegungen in der Deklarationsperiode.
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