Sistierung der Abrechnungen aus Frankreich
Aufgrund offener Fragen mit den französischen Behörden zur Quellensteuer hat die SUISA die Abrechnungen von Tantiemen aus Frankreich vorübergehend ausgesetzt, bis eine klare Lösung vorliegt.
Die französischen Steuerbehörden anerkennen die Schwestergesellschaften der SACEM derzeit nicht mehr als «beneficial owner» (Nutzungsberechtigte) der Urheberrechtsentschädigungen für ihre Mitglieder, was einen Quellensteuerabzug in Höhe von 25% zur Folge hätte.
Die SUISA steht aktuell im Austausch mit der SACEM und den französischen Steuerbehörden, damit sie weiterhin als «beneficial owner» anerkannt wird. Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, dass die SACEM die Tantiemen vorerst zurückbehält und erst nach Klärung des Sachverhalts mit den französischen Steuerbehörden die entsprechenden Urheberrechtsentschädigungen an die SUISA verteilen soll.
Diese Situation betrifft nicht nur die SUISA, sondern auch weitere Verwertungsgesellschaften, die sich ebenfalls in Klärung mit den französischen Behörden befinden.
Wir bedauern diese Situation. Unser Anliegen bleibt es, unseren Mitgliedern ihre Tantiemen möglichst einfach und mit minimalen Abzügen auszuzahlen.