Künstliche Intelligenz: Die SUISA setzt sich für eine faire Vergütung ihrer Mitglieder ein

Die Anbieter von KI-Plattformen sollen Urheber/innen und Verleger/innen von Musik für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zu Trainingszwecken fair vergüten. Aus diesem Grund ermöglicht die SUISA, die schweizerische Genossenschaft der Urheber/innen und Verleger/innen von Musik, die Nutzung von musikalischen Werken ihrer Mitglieder durch KI-Plattformen nur noch mit einer Lizenz. Wie mit anderen Verwertungsgesellschaften sollen die Anbieter mit der SUISA die Vergütung für diese Nutzung aushandeln.

Zürich, 11. März 2024 – Künstliche Intelligenz (KI) kann nur deshalb interessante Inhalte schaffen, weil sie auf grosse Mengen an bereits existierenden Werken wie Musikstücken, Texten, Fotos oder Filmen zugreifen kann. Für dieses sogenannte «Training» des KI-Algorithmus werden zum grössten Teil vorbestehende, von Menschen geschaffene Werke verwendet, welche in den meisten Fällen urheberrechtlich geschützt sind. 

Musikschaffende müssen für die Nutzung ihrer Werke fair bezahlt werden

Die SUISA, die Genossenschaft der Urheber/innen und Verleger/innen von Musik in der Schweiz und in Liechtenstein, will sicherstellen, dass ihre Mitglieder für die Nutzung ihrer musikalischen Werke zu Trainingszwecken durch die Anbieter von KI-Plattformen fair bezahlt werden. Dies erfolgt, indem die SUISA die Anbieter von durch künstliche Intelligenz geschaffener Musik ausdrücklich darauf hinweist, dass die Musikwerke des SUISA-Katalogs nicht ohne gültige Lizenzvereinbarung für das sogenannte Text- und Data-Mining verwendet werden dürfen.

Beim Text- und Data-Mining werden grosse Datenmengen wie beispielweise Musikdateien oder Songtexte gesammelt, in Datenbanken abgelegt und analysiert, um zum Beispiel das Trainieren von KI zu ermöglichen. Das Training von KI mit Musik, Texten oder Bildern bedeutet also häufig, dass diese Werke kopiert werden müssen, damit sie gespeichert und analysiert werden können. Hier kommt das Recht auf Vervielfältigung von Werken zum Zug, über welches der Urheber bzw. die SUISA eine Lizenz erteilen kann. 

In der Schweiz ist Text- und Data-Mining laut Urheberrechtsgesetz nur dann ohne Lizenz erlaubt, wenn es für wissenschaftliche Forschung erfolgt. Anders ist es im europäischen Recht: Dort ist Text- und Data-Mining ohne Lizenz auch zu anderen Zwecken wie beispielsweise Unterhaltung zulässig. Die Rechteinhaber/innen in Europa haben aber die Möglichkeit, mittels Opt-out, also dem Entzug der Rechte, den KI-Anbietern die Nutzung ihrer Werke für das Text- und Daten-Mining vorzuenthalten. 

KI-Anbieter müssen mit der SUISA eine Lizenz für die Nutzung von Musik zu Trainingszwecken aushandeln

Die SUISA wendet dieses Opt-out-Recht ab sofort in Europa an. Damit müssen die Anbieter von KI in der Schweiz und in den europäischen Ländern mit der SUISA eine Lizenz aushandeln, wenn sie die Werke ihrer Mitglieder zu Trainingszwecken verwenden möchten. Dasselbe gilt auch in jedem anderen Land, in dem solche Lizenzen nötig sind. Damit wird sichergestellt, dass auch im Falle von KI-generierter Musik die Urheberrechte der dazu verwendeten Werke beachtet und die Künstler/innen fair dafür bezahlt werden, dass ihre Werke zum Erfolg von KI beitragen.

Die Werke der Urheber/innen bilden das Ausgangsmaterial für durch künstliche Intelligenz geschaffene Musik

«Die rasante Weiterentwicklung der Künstlichen Intelligenz in den letzten Jahren bietet Unternehmen wie auch Privatpersonen grosse Möglichkeiten und Erleichterungen», sagt Andreas Wegelin, CEO der SUISA. «Gerade im Kulturbereich ist KI dermassen fortgeschritten, dass es die Erschliessung neuer kreativer Felder ermöglicht. Dies ist zu einem grossen Teil den Urheberinnen und Urhebern zu verdanken, deren Werke das Ausgangsmaterial für durch künstliche Intelligenz geschaffene Musik bilden. Die SUISA setzt sich auch in diesem Fall dafür ein, dass diese Künstler/innen auch fair für ihre Arbeit bezahlt werden.»

In Europa haben bereits mehrere Verwertungsgesellschaften das Opt-out-Recht angewendet.

Rechtliche Grundlage für das Opt-out

In der Schweiz wird die in Art. 24d des Urheberrechtsgesetzes vorgesehene Ausnahme von Text- und Data-Mining selten anwendbar sein, da sie lediglich der wissenschaftlichen Forschung vorenthalten ist. Die SUISA ist der Ansicht, dass keine andere gesetzliche Ausnahme vom Urheberrecht geltend gemacht werden kann. 

Nach europäischem Recht ist Text- und Daten-Mining nicht nur bei der wissenschaftlichen Forschung, sondern auch zu jedem anderen Zweck wie etwa zur Unterhaltung zulässig (Art. 3 und 4 der Richtlinie 2019/790/EU). Obwohl die Frage unklar ist, könnte die Urheberrechtsausnahme daher auf die Vervielfältigung bereits existierender Werke im Rahmen des KI-Generierungsprozesses anwendbar sein, auch wenn sie z. B. nicht forschungsbezogenen kommerziellen Zwecken dient. Die Rechteinhaber/innen haben aber die Möglichkeit, sich gegen diese Ausnahme für Text- und Daten-Mining zu wehren: Sie können die Nutzung ihrer Werke in angemessener Weise vorenthalten, indem sie ein Opt-out-Recht ausüben.

Weitere Auskünfte:

für deutsch- und englischsprachige Medien:
Giorgio Tebaldi
Leiter Kommunikation SUISA
Tel. +41 44 485 65 03
E-Mail: giorgio.tebaldi@suisa.ch

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Vincent Salvadé
Deputy CEO SUISA
Tel. +41 21 614 32 10
E-Mail: vincent.salvade@suisa.ch 

Über die SUISA

Die SUISA ist die Genossenschaft der Komponisten/innen, Textautoren/innen und Musikverleger/innen der Schweiz und Liechtensteins. Zu ihren über 41 000 Mitgliedern zählen Musikschaffende aller Sparten. In der Schweiz und in Liechtenstein vertritt die SUISA das Repertoire der Musik von weltweit zwei Millionen Musikurheber/innen. Sie erteilt Lizenzen für die Nutzung dieses Weltrepertoires an über 120 000 Kunden. 2017 hat die SUISA zusammen mit der US-amerikanischen Musikorganisation SESAC das Joint Venture Mint Digital Services gegründet. Das Unternehmen verantwortet die Abrechnung und Administration des länderübergreifenden Musik-Lizenzierungsgeschäfts von SESAC, deren Tochterfirma The Harry Fox Agency und der SUISA mit Online-Anbietern und bietet ihre Dienstleistungen auch Verlagen an.

Mit rund 220 Mitarbeitenden an den Standorten Zürich, Lausanne und Lugano erzielt die SUISA einen Umsatz von über 190 Millionen Franken. Als nicht gewinnorientierte Organisation verteilt sie die Einnahmen aus den Lizenzen nach Abzug der Verwaltungskosten an die Musikurheber/innen und Musikverleger/innen.