Verteilungsreglement: Verfügungen des Instituts für Geistiges Eigentum

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hat die folgende Änderung sowie die gesamthafte redaktionelle Überarbeitung des Verteilungsreglements der SUISA genehmigt:

Über den jeweiligen Link gelangen Sie zum Wortlaut des Beschlusses, der jedoch nur in deutscher Sprache vorliegt. Die einzelnen Anpassungen im Verteilungsreglement sind in Deutsch, Französisch und Italienisch im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert.

«Änderung der Zuweisung der Einnahmen aus dem Tarif A / Revision der Ziffer 5.4,» publiziert im SHAB vom 21.02.2023

Der Tarif A betrifft die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG). Er sieht derzeit eine Gesamtentschädigung von CHF 32.7 Millionen vor, die die SRG jährlich an die SUISA zahlt. Über diesen Tarif und einen Lizenzvertrag hat die SRG die Erlaubnis für die Produktion und Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen sowie für bestimmte «On demand»-Nutzungen. Bisher wurden die Einnahmen aus dem Tarif A auch für online genutzte Werke in den Verteilungsklassen 1A bis 1E verteilt. Dies war vertretbar, solange Sendung und Online-Angebot dieselben Inhalte betrafen. Für das neue eigenständige Online-Angebot «Play Suisse» ist das jedoch nicht mehr immer der Fall. Deshalb wird für dieses Angebot neu ein Anteil aus dem Tarif A in die Verteilungsklasse 22S zugewiesen. Dieser Anteil basiert auf den von der SRG für «Play Suisse» investierten Kosten im Verhältnis zu den Gesamtkosten der SRG.

«Gesamthafte redaktionelle Überarbeitung des Verteilungsreglements» publiziert im SHAB vom 24.02.2023

Ziel der Revision ist es, die Transparenz des Verteilungsreglements und die Rechtssicherheit zu verbessern. Sie besteht aus:

  • Einer Neusortierung der Kapitel in Teil I des Verteilungsreglements durch Tausch der Kapitel 3 und 6. Diese neue Reihenfolge entspricht der Logik der Prozesse bei der SUISA besser als bisher.
  • Einer allgemeinen redaktionellen Überarbeitung, bei der z. B. altertümliche Formulierungen modernisiert und Sätze umformuliert wurden, um den Text besser verständlich zu machen. Keine der vorgenommenen Änderungen hat eine materielle Auswirkung.
  • Einführung von geschlechtergerechter Sprache in Anlehnung an den Leitfaden «Geschlechtergerechte Sprache» der Schweizerischen Bundeskanzlei und an Dokumente wie der Richtlinie der Universität Genf zur inklusiven Schreibweise (für die französische Version des Verteilungsreglements). In der italienischen Version des Verteilungsreglements wurden allerdings keine Änderungen im Sinne einer geschlechtergerechten Sprache vorgenommen, da eine solche bisher nicht klar definiert ist und in offiziellen Texten nicht vorgenommen wird.