Unterstützung für SUISA-Mitglieder in der Corona-Krise
Die Covid-19-Verordnungen des Bundes führen wegen ausfallenden Musiknutzungen zu Mindereinnahmen bei den Urheberrechtsentschädigungen. Die SUISA bietet ihren Mitgliedern Unterstützung an, um den Ausfall von Urheberrechtsvergütungen finanziell zu überbrücken.
Abgesagte Konzerte, geschlossene Ladengeschäfte und Kinosäle, reduzierte Werbeschaltungen im TV und Radio – alle diese Folgen aus den verordneten Massnahmen gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie haben eine direkte Auswirkung auf die Einnahmen aus der Verwertung von Urheberrechten: Wenn keine Musiknutzung stattfindet, entfällt auch die Urheberrechtsentschädigung.