SUISA verlängert für ihre Kundinnen und Kunden die Zahlungsfrist

Ab April 2020 und bis auf Weiteres räumt die SUISA auf den ausgestellten Rechnungen eine verlängerte Zahlungsfrist ein. Für nicht erfolgte Musiknutzungen im Zusammenhang mit den behördlichen Verordnungen gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie entfallen die Vergütungen für Urheberrechte.

Die einschneidenden Massnahmen zur Eindämmung des Sars-CoV-2-Virus haben innert Kürze drastische Veränderungen im sozialen und wirtschaftlichen Umfeld der Schweiz bewirkt. Das kulturelle Leben im Land ist annähernd zum Stillstand gekommen. Unter den finanziellen Folgen des Lockdowns zu leiden haben viele Kundinnen und Kunden der SUISA, vor allem Veranstalter und Gewerbebetriebe. Auch die SUISA-Mitglieder sind schwer vom plötzlichen Ausfall von grundlegenden Einkünften betroffen: Die Vergütungen für Urheberrechte gehören zu den wenigen fortwährenden Einnahmequellen für die Komponistinnen und Komponisten, Textautorinnen und Textautoren und Verlage, deren Rechte die SUISA wahrnimmt.

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