Der Künstlervertrag im Vergleich zum Verlagsvertrag

Der wirtschaftliche Produzent (zum Beispiel ein Label) finanziert die Herstellung von Tonaufnahmen, auf denen die Darbietungen von ausübenden Künstlern enthalten sind, um diese Tonaufnahme anschliessend zu verwerten und zu vermarkten. Die hierbei entstehenden Rechte werden zwischen den ausübenden Künstlerinnen und Künstlern und dem Produzenten in einem Künstlervertrag geregelt. Der Künstlervertrag wird oft mit dem Verlagsvertrag verwechselt: Ein Blick auf die Unterschiede zwischen diesen beiden Verträgen

Der Künstlervertrag zwischen einem (ausübenden) Künstler und einem wirtschaftlichen Produzenten, wie zum Beispiel einem Label wird, definiert als die Abtretung der Interpretenrechte des ausübenden Künstlers an seiner Darbietung an den Produzenten im Hinblick auf die Herstellung einer Tonaufnahme und deren Vermarktung.

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