Wie die SUISA Vergütungen aus der Hintergrundunterhaltung verteilt

Mehr als 100 000 Betriebe in der Schweiz nutzen Musik, TV und Filme zur Hintergrundunterhaltung. Für diese Nutzung bezahlen die Betriebe den Urhebern, Verlegern, Interpreten oder Produzenten eine Vergütung gemäss dem Gemeinsamen Tarif 3a. Wie und an wen werden diese Einnahmen verteilt?

Die passende Hintergrundmusik in einem Ladengeschäft, Friseursalon oder Restaurant leistet wie die Beleuchtung oder Dekoration einen wichtigen Beitrag dazu, dass sich die Kunden und Gäste wohlfühlen. Und in einem Pub gehört die Live-Übertragung eines Fussball- oder Cricket-Spiels genauso zum Interieur wie die dunklen Möbel, die Holzschilder und die Dart-Scheibe.

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