SUISA-Generalversammlung: Musikschaffende unterzeichnen Resolution für ein faires Urheberrechtsgesetz

An der Generalversammlung der SUISA haben die Komponisten, Textautoren und Verleger von Musik eine Resolution zur laufenden Urheberrechtsrevision verabschiedet und unterzeichnet. Darin fordern die Mitglieder der Genossenschaft SUISA den Nationalrat auf, die Rechte der Musikschaffenden nicht zu verschlechtern. Zudem wurden mit Unternehmerin Sylvie Reinhard und dem Verleger Grégoire Liechti zwei neue Mitglieder in den SUISA-Vorstand gewählt.

Zürich, 21. Juni 2019 – Rund 250 Musikschaffende sowie Gäste aus Politik, Verbänden und Musikindustrie haben an der heutigen Generalversammlung der SUISA im Bieler Kongresszentrum teilgenommen. Die SUISA ist die Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik in der Schweiz und Liechtenstein, die Generalversammlung ihr oberstes Organ. Die Mitglieder der SUISA – die Komponisten, Textautoren und Verleger von Musik in der Schweiz und Liechtenstein – haben sich am Anlass für ein faires Urheberrechtsgesetz (URG) stark gemacht. Mit einer Resolution wird der Nationalrat dazu aufgefordert, in der laufenden URG-Revision die Rechte der Musikschaffenden nicht zu schwächen.

Musikschaffende wollen Hoteliers und Besitzer von Ferienwohnungen nicht subventionieren
Im Zentrum der Resolution stehen zwei umstrittene Entscheide, die der Nationalrat im Dezember 2018 gefällt hat und über die er in der kommenden Herbstsession nochmals diskutieren wird. Zum einen sollen Hoteliers, Besitzer von Ferienwohnungen sowie Spitäler und Gefängnisse keine Urheberrechtsvergütungen mehr bezahlen müssen, wenn ihre Gäste, Patienten und Insassen auf den zur Verfügung gestellten Radio-/TV-Geräten Musik hören oder Filme anschauen. Diese Forderung basiert auf einer parlamentarischen Initiative des Walliser Nationalrats Philippe Nantermod. Laut Initianten handelt es sich hierbei um Privatgebrauch, was vom Bundesgericht klar widerlegt wurde. Eine Annahme dieser Forderung hätte weitreichende Folgen von die Kulturschaffenden und würde ein Präjudiz schaffen für weitere Ausnahmen zu Lasten der Künstlerinnen und Künstler. Sowohl der Bundesrat und Ständerat haben diese Forderung abgelehnt. 

Unnötige Regelung zu Lasten der Musikschaffenden bei Video on Demand (VoD) 
Zum anderen ist im URG eine neue Vergütung für Video on Demand (VoD) vorgesehen, die den Filmschaffenden eine Verbesserung bringt. Für die Musikschaffenden hingegen braucht es keine neue Regelung, da diese bereits vertragliche Lösungen mit den VoD-Plattformen ausgehandelt haben. Im Gegenteil: Für Musikschaffende und Verleger würde eine solche Regelung bei VoD sogar tiefere Einnahmen zur Folge haben. Deshalb hatte die vom Bundesrat einberufene Arbeitsgruppe zum Urheberrecht im Vorfeld der Gesetzesrevision eine Ausnahme für die Musik vorgesehen. Der Nationalrat hatte sich im Dezember 2018 gegen diese Ausnahme ausgesprochen – im Gegensatz zum Ständerät, der sich in der Sommersession zu Gunsten der Musikschaffenden entschied. Die SUISA-Mitglieder fordern den Nationalrat nun auf, die vorgesehene Ausnahme für Musik in der VoD-Vergütung beizubehalten.

Sylvie Reinhard und Grégoire Liechti in den SUISA-Vorstand gewählt
An der Generalversammlung haben die anwesenden SUISA-Mitglieder zudem die Unternehmerin und Verwaltungsratspräsidentin des Digital-Magazins Republik Sylvie Reinhard und den Genfer Musikverleger Grégoire Liechti in den Vorstand gewählt. Sie ersetzen Marco Zanotta und Bertrand Liechti, die nach 20 Jahren im SUISA-Vorstand aufgrund der Amtszeitbeschränkung zurücktraten.

Die Resolution findet sich online unter www.suisa.ch/resolution