Urheberrecht: Gegen mehr Staatsaufsicht, für faire Entschädigung

Swisscopyright, der Verbund der fünf Schweizer Verwertungsgesellschaften heisst den Vorschlag des Bundesrates zur Revision des Urheberrechts nur teilweise gut. Der Entwurf muss in diversen Punkten verbessert werden. Die geplante Verschärfung der Kontrolle über die Verwertungsgesellschaften und die damit einhergehende Ausweitung der Regulierung lehnt Swisscopyright gänzlich ab. Sie ist nicht verhältnismässig, verfassungsrechtlich bedenklich und verursacht unnötige Kosten.

Bern/Lausanne/Zürich, 10.03.2016 – Swisscopyright, der Verbund der fünf Schweizer Verwertungsgesellschaften, setzt sich im Rahmen der Urheberrechts-Revision dafür ein, dass Kulturschaffende für die Verwendung ihrer Werke auch im Internet angemessen vergütet werden. Swisscopyright heisst die Vorschläge des Bundesrates teilweise gut. Zwar nimmt der Entwurf Hauptforderungen der AGUR12 auf und sieht Massnahmen zur Bekämpfung der Internetpiraterie vor. Diese zielen in die richtige Richtung, müssen jedoch verbessert und konkretisiert werden.

Kein Ausbau der bisherigen staatlichen Aufsicht
Betreffend der Aufsicht lehnt Swisscopyright die Vorschläge des Bundesrates gänzlich ab: Die geplante verstärkte staatliche Aufsicht über die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaft bedeutet einen Regulierungsausbau, der nicht nur unverhältnismässig und unnötig wäre, sondern auch zusätzliche Kosten verursachen würde. Swisscopyright ist irritiert, wie weit der Bundesrat in die privatrechtlich organisierten und zur Zufriedenheit ihrer Mitglieder arbeitenden Institutionen eingreifen will. Diese Pläne lehnen die fünf Swisscopyright-Organisationen vehement ab.

  • Erstens soll die (Tarif-)Aufsicht auf Tätigkeiten im freien Markt ausgeweitet werden, die nicht der ge-setzlichen Bewilligungspflicht unterliegen. Diesen unzulässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und in die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie der Kulturschaffenden und ihrer Organisationen lehnt Swisscopyright klar ab. Kulturschaffende wollen die Preise ihrer Leistungen und die Lizenzen über ihre Verwertungsgesellschaften weiterhin frei verhandeln können.
  • Zweitens soll die bisherige Rechtskontrolle zu einer sogenannten Angemessenheitsprüfung ausgebaut werden. So könnte die Behörde beliebig in die Entscheidungen der privaten Unternehmen eingreifen. Die zusätzlichen Kosten würden ganz auf die Verwertungsgesellschaften überwälzt, und die Mehrkosten gingen damit zu Lasten der Künstler und Produzenten. Die Massnahme stellt zudem einen unzulässigen Eingriff in die Organisation und Entscheide der privatrechtlich organisierten Genossenschaften oder Vereine dar.
  • Drittens geht der Bundesrat noch weiter: Er will auch die von den direktbetroffenen Kulturschaffenden aufgestellten Verteilregeln abändern können. Dies ist ein weiterer inakzeptabler Eingriff in die verfas-sungsmässigen Rechte der Kulturschaffenden. Bei Genossenschaften und Vereinen gilt Kopfstimmrecht. Es gibt keine speziell zu schützenden Minderheiten. Jedes Mitglied kann sein Mitspracherecht in Verteilungsangelegenheiten wahrnehmen.

Swisscopyright lehnt die Massnahmen ab und fordert den Bundesrat auf, dem Parlament eine von diesen verschärften Aufsichts-Massnahmen bereinigte Vorlage zu präsentieren.

Studie belegt gute Arbeit der Verwertungsgesellschaften
Wie unnötig und unangebracht obige Massnahmen wären, zeigt eine aktuelle Studie, welche vom Institut für Geistiges Eigentum (IGE), dem Aufsichtsorgan über die Verwertungsgesellschaften, in Auftrag gegeben wurde. Die seit Dezember 2015 vorliegende Studie zeigt: Die Verwertungsgesellschaften arbeiten wirtschaftlich und effizient. Ihre Verwaltungskosten sind vergleichbar mit jenen der öffentlichen Verwaltung und NPOs. Damit bestätigt die Studie auch das Fazit der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12) und zeigt den Korrekturbedarf am bundesrätlichen Entwurf zur Revision des Urheberrechtsgesetzes: Eine verschärfte Aufsicht und Kontrolle der Verwertungsgesellschaften ist ungerechtfertigt und deshalb nicht angebracht.

Raschere Rechtssicherheit dank kürzerem Tarifgenehmigungsverfahren
Basierend auf einer AGUR12-Forderung schlägt der Bundesrat eine Verkürzung des Tarifgenehmigungsverfahrens vor. Swisscopyright schlägt eine effizientere Lösung vor: Wie schon vor 2007 soll für dieses Verfahren künftig wieder das Bundesgericht als einzige Rechtsmittelinstanz zuständig sein. Dies ermöglicht Direktbeschwerden gegen Entscheide der Eidgenössischen Schiedskommission und damit eine raschere Rechtssicherheit für die Tarifpartner.

Das Urheberrecht ins Internetzeitaler überführen
In der bundesrätlichen Vorlage fehlen hingegen fällige Anpassungen des Urheberrechts an das Internetzeitalter. Swisscopyright regt insbesondere bei den Ausnahmeregelungen bezüglich vergütungspflichtigem Eigengebrauch an, die heute gebräuchlichen Speicherungen in der Cloud einzubeziehen. Zudem soll das Zugänglichmachen von Werken zum internen betrieblichen Gebrauch berücksichtigt werden. Weiter fehlen Schutzmechanismen zugunsten der schwächeren Vertragspartei gegenüber international tätigen, marktmächtigen Onlineanbietern, konkret etwa in Form eines gesetzlichen Vergütungsanspruchs für Filmurheber und Filmschauspieler gegenüber Video-on-Demand-Plattformen. Diese Anpassungen würden heute nicht entgoltene Nutzungen legalisieren und eine faire Entschädigung der Rechteinhaber sicherstellen.
Swisscopyright wird bis Ende März die detaillierte Vernehmlassungsantwort einreichen.  
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Über die Schweizer Verwertungsgesellschaften
Die schweizerischen Urheberrechtsgesellschaften ProLitteris, SSA, SUISA und SUISSIMAGE und die Gesell-schaft für die Leistungsschutzrechte SWISSPERFORM vertreten die Rechte an künstlerischen Werken und Leistungen. Die Gesellschaften gehören den Urhebern / den Urheberinnen (Komponisten, Schriftsteller, Regis-seure, etc.), den ausübenden Künstlern/den ausübenden Künstlerinnen (Musiker, Schauspieler, etc.), sowie den Produzenten von Ton- und Tonbildträgern und den Sendeunternehmen. Die Gesellschaften erteilen die Erlaubnis für die Aufführung, Sendung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke und Leistungen und ziehen dafür tariflich festgelegte Lizenzbeträge ein, die sie an die Rechteinhaber, deren Werke genutzt werden, verteilen.

Die fünf Schweizer Verwertungsgesellschaften repräsentieren über 55 000 Mitglieder in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein. Durch die Zusammenarbeit und Gegenseitigkeitsverträge mit rund 300 Verwertungs-gesellschaften in über 120 Ländern vertreten sie die Rechte der Kunstschaffenden aus der ganzen Welt.

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