Die Geschichte der SUISA

Die SUISA gestern und heute

Die SUISA blickt auf einen mehr als 100-jährigen Werdegang zurück. Eine kurze Chronik der wichtigsten Ereignisse. 


1883 – Erstes schweizerisches Urheberrechtsgesetz 

Das erste Urheberrechtsgesetz der Schweiz war mit vielen Mängeln behaftet. Eine Verwertungsgesellschaft existierte – im Gegensatz zu den Nachbarländern – noch nicht. Seit 1876 garantierte aber eine Agentur der französischen SACEM französischen Urhebern in der Schweiz den gleichen Rechtsschutz wie in Frankreich.

1900 – Gründung des STV

Den Anstoss für die Gründung einer Verwertungsgesellschaft in der Schweiz gab ein musikalischer Bundesrat namens Adrien Lachenal. Am 30. Juni 1900 wurde in Zürich der Schweizerische Tonkünstlerverein (STV) gegründet. Dieser war zwar noch keine Verwertungsgesellschaft, hatte sich aber zum Ziel gesetzt, eine Gesellschaft für die kollektive Verwertung von Urheberrechten zu gründen. Zunächst jedoch setzte er sich für die dazu erforderliche Verbesserung des Urheberrechts ein.

1923 – Gründung der MECHANLIZENZ

Die eigentliche Geschichte der SUISA beginnt 1923 mit der Gründung der Vorgängerorganisation MECHANLIZENZ, damals noch eine Aktiengesellschaft.  Ihre Aufgabe war es, die Herstellung von Tonträgern zu lizenzieren. Gemeint waren damit weniger die Schallplatten, die 1923 noch in den Anfängen standen, sondern Musikdosen. 

1924 – Gründung der GEFA

Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes  und nach der Gründung der MECHANLIZENZ, am 6. Juli 1924, wurde in Olten die GEFA, die schweizerische Gesellschaft für Aufführungsrechte, gegründet. Geleitet wurde der Verein vom Schweizerischen Tonkünstlerverein (STV) unter Mitwirkung der Schweizerischen Gesellschaft volkstümlicher Autoren, Komponisten und Verleger, des Verbands Schweizerischer Musikalien-Händler und -Verleger sowie weiterer Gruppierungen. 

1941 – Aus GEFA wird SUISA

Das neue Verwaltungsgesetz von 1941 sah vor, dass nur eine einzige Gesellschaft die Rechte der Urheber von nicht-theatralischen Musikwerken kollektiv verwerten durfte, dass diese Gesellschaft eine Bewilligung benötigte und dass sie unter Bundesaufsicht gestellt werden sollte. Dies war der Anlass für eine Umwandlung der GEFA vom Verein zur Genossenschaft. Die SUISA nahm  am 1. Januar 1942 ihre Tätigkeit auf. 

1946 – Zusätzlicher Sitz in der Westschweiz

Der SUISA-Niederlassung in Lausanne wurde auch die Abteilung Film angegliedert, welche die Kinos, Filmproduzenten und Fernseh-Werbeauftraggeber der ganzen Schweiz betreut. 

1958 – Schulterschluss mit der MECHANLIZENZ

Die MECHANLIZENZ hatte zusehends Mühe, sich Anerkennung zu verschaffen. Die meisten Mitglieder der MECHANLIZENZ gehörten auch der SUISA an  und verglichen die Leistungen der beiden Gesellschaften. 1958 wurde die MECHANLIZENZ an die SUISA angegliedert, beide Gesellschaften blieben aber juristisch unabhängig. Die vollständige Fusion kam einige Jahre später: Der Fusionsvertrag wurde von der Generalversammlung beider Gesellschaften am 14. Juni 1980 genehmigt .

1965 – CAE-Verzeichnis (Compositeurs, Auteurs, Éditeurs)

Die Confédération Internationale des Sociétés d’Auteurs et Compositeurs  beauftragte die SUISA damit, eine Liste aller Komponisten, Textautoren und Musikverleger, die einer Urheberrechtsgesellschaft angeschlossen sind, zu erstellen. Das Verzeichnis enthielt bald schon mehr als eine Million Namen. Seit 1997 heisst diese Liste IPl (Interested Parties Information) und kann online von allen Rechtsinhabern eingesehen werden.   

1989 – Erste Stiftung für Musik 

1989 wurde die «SUISA-Stiftung für Musik», die heutige FONDATION SUISA, gegründet. Sie hat ihren Sitz im «Haus der Musik» in Lausanne. Sie fördert das Schweizer Musikschaffen im In- und Ausland.

2002 – Zweigniederlassung in Lugano

Heute betreuen dort vier Mitarbeitende Urheber, Verleger und Kunden in der italienischen Schweiz und im benachbarten Italien.

2017 – Joint Venture Mint Digital Services 

Das Prinzip der territorialen Rechtswahrnehmung gilt nicht für die Musiknutzung im Online-Bereich. Die Lizenzierung der Online-Musiknutzung bedingt zudem, dass die Verwertungsgesellschaften über die entsprechenden Prozesse und IT-Infrastruktur verfügen. Viele – auch grössere – Gesellschaften begannen deshalb, zusammenzuspannen, und haben sogenannte Lizenzierungshubs gegründet. Zusammen mit der US-amerikanischen Musikrechte-Organisation SESAC Holdings entstand das Joint Venture Mint Digital Services. Das Unternehmen ist verantwortlich für die Abrechnung und Administration des länderübergreifenden Musik-Lizenzierungsgeschäfts mit Online-Anbietern.

2017 – Gründung von SUISA Digital Licensing

Der Aufbau des Online-Bereichs ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft: Die Musiknutzung verlagert sich zunehmen ins Internet, und territoriale Grenzen brechen zunehmend auf. So ist zu erwarten, dass beispielsweise die Lizenzierung von Musiknutzung im TV oder von Konzerten in Zukunft nicht mehr von den Gesellschaften in den einzelnen Ländern wahrgenommen wird, sondern länderübergreifend von derjenigen Gesellschaft, die den besten Service anbietet.

Die SUISA blickt auf einen mehr als 100-jährigen Werdegang zurück.

Eine kurze Chronik der wichtigsten Ereignisse

  • 2017 Gründung von SUISA Digital Licensing
  • 2017 Gründung des Joint Venture Mint Digital Service mit der US-amerikanischen SESAC
  • 2010 Andreas Wegelin wird Generaldirektor
  • 2002 Zweigniederlassung der SUISA in Lugano
  • 1997 Alfred Meyer wird zum Generaldirektor ernannt
  • 1992 Erlass des neuen Urheberrechtsgesetzes
  • 1991 Hans Ulrich Lehmann, Präsident der SUISA
  • 1989 Gründung der SUISA-Stiftung für Musik mit Sitz in Neuenburg
  • 1989 Patrick Liechti wird Generaldirektor
  • 1987 Julien-François Zbinden, Präsident der SUISA
  • 1980 Fusion von MECHANLIZENZ und SUISA
  • 1979 Hermann Haller, Präsident der SUISA
  • 1968 Umzug der SUISA in das eigene Verwaltungsgebäude in Zürich-Wollishofen
  • 1967 Mario Zavadini, Präsident der SUISA
  • 1964 Gründung der Stiftung Urheber- und Verlegerfürsorge der SUISA
  • 1961 Ulrich Uchtenhagen, neuer Direktor der SUISA
  • 1960 Carlo Hemmerling, Präsident der SUISA
  • 1958 Einführung des CAE-Verzeichnis (Compositeurs, Auteurs, Éditeurs), das heute IPI (Interested Parties Information) heisst
  • 1955 Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes
  • 1954 SUISA Lausanne zieht an die Av. du Grammont 11 bis
  • 1951 Jean Binet, Präsident der SUISA
  • 1949 Heinrich Sutermeister, Präsident der MECHANLIZENZ
  • 1946 Zweigniederlassung in Lausanne in der Tour du Métropole-Bel-Air 
  • 1942 Umwandlung des Vereins MECHANLIZENZ in die «Genossenschaft MECHANLIZENZ, Schweizerische Gesellschaft für mechanische Urheberrechte»
  • 1941 Umwandlung der GEFA in die Genossenschaft SUISA, Schweizerische Gesellschaft der 
    Urheber und Verleger, mit Sitz in Zürich-Enge
  • 1941 Inkrafttreten des Verwertungsgesetzes, wonach nur einer Gesellschaft die Bewilligung zur kollektiven Verwertung von nicht-theatralischer Musik erteilt wird
  • 1935 Umwandlung der MECHANLIZENZ in einen Verein
  • 1927 Adolf Streuli erster Direktor der GEFA
  • 1924 Gründung des Vereins GEFA, Gesellschaft für Aufführungsrechte, Carl Vogler erster Präsident
  • 1923 Gründung der schweizerischen Verwertungsgesellschaft MECHANLIZENZ als Aktiengesellschaft
  • 1922 Verabschiedung eines neuen Urheberrechtsgesetzes
  • 1900 Gründung des Schweizerischen Tonkünstlervereins (STV)
  • 1886 Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst
  • 1876 Beginn der Agenturtätigkeit der französischen SACEM in der Schweiz