Zirkus
Eine Zirkusvorstellung lebt nicht nur von den atemberaubenden und unterhaltsamen Darbietungen der Artisten, sondern auch von der dazu aufgeführten Musik. Als Zirkusunternehmen erhalten Sie von uns die Lizenz für diese Musik gestützt auf den Gemeinsamen Tarif Z.
Die Lizenzentschädigung ist eine Pauschale pro Platz und Platzkategorie und beträgt mindestens CHF 0.022 und höchstens CHF 0.197 pro Platz und Vorstellung. Wenn Sie die Musik nicht mit eigenen Musikern sondern ab Tonträgern aufführen, müssen Sie zusätzlich eine Vergütung für die Leistungen der Interpreten und Plattenfirmen in der Höhe von 2 bis 26.25% der Entschädigung für Urheberrechte leisten.
Am Ende der Saison benötigen wir zudem von Ihnen eine Liste der aufgeführten Werke, damit wir die Einnahmen auch an die berechtigten Künstler und Verleger verteilen können.
Kinderzirkusse, Zoos und Tierparks finden Informationen zu den Lizenzen ebenfalls im Tarif und im Merkblatt.