Reichen Sie noch voNothilfe Suisseculture Sociale: Gesuche bis am 20. Dezember 2020 einreichenr dem 20. Dezember ein Nothilfe-Gesuch bei Suisseculture Sociale ein.

Reichen Sie noch vor dem 20. Dezember ein Nothilfe-Gesuch bei Suisseculture Sociale ein. Damit kann dieses gegebenenfalls noch für den Zeitraum Oktober bis Dezember berücksichtigt werden.

Im Rahmen der parlamentarischen Debatte um neue Covid-Entschädigungen werden derzeit auch Anpassungen bei der Covid-19 Kulturverordnung diskutiert, darunter eine Erhöhung der Einkommens- und Vermögensfreibeträge bei der Nothilfe. Diese Änderungen werden allerdings erst nach Weihnachten definitiv verabschiedet, während die Einreichefrist für Gesuche bei Suisseculture Sociale für die Periode Oktober bis Dezember am 20. Dezember abläuft.

Wenn Sie also nicht sicher sind, ob Sie Anspruch auf Nothilfe haben (z. B. weil Ihr Vermögen knapp über der Freigrenze liegt), bitten wir Sie, noch vor dem 20. Dezember ein Gesuch bei Suisseculture Sociale einzureichen, damit dieses gegebenenfalls noch für den Zeitraum Oktober bis Dezember berücksichtigt werden kann.

Wir empfehlen allen anspruchsberechtigten Kulturschaffenden, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, jetzt ein Gesuch einzureichen und nicht zu warten, bis alle Reserven aufgebraucht sind.

Die Gesuche können unter http://nothilfe.suisseculturesociale.ch eingereicht werden.