Anpassung der Vergütungen an die Teuerung per 1. Januar 2024

Die Gemeinsamen Tarife C und L sowie die Tarife B und PN enthalten eine Teuerungsklausel.

Die Gemeinsamen Tarife C und L sowie die Tarife B und PN enthalten eine Teuerungsklausel. Diese Klausel besagt, dass die Vergütungen des Tarifs dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise angepasst werden können. Zur Berechnung der Teuerung sind in den Bestimmungen der Tarife ein Basisdatum und ein Stichtag festgehalten. Wenn sich die Konsumentenpreise in diesem Zeitraum um 5 % oder mehr verändern, werden die Vergütungsansätze der Tarife entsprechend angepasst. Der relevante Stichtag der Überprüfung ist der 30. September. Die Anpassung der Vergütungen erfolgt dann per 1. Januar des nächsten Jahres. Beim Tarif PN hat die Überprüfung im letzten Jahr dazu geführt, dass die Vergütungen per 1. Januar 2023 um 5,5 % angehoben wurden.

Die diesjährige Prüfung der Teuerung per 30. September 2023 zeigt nun Veränderungen bei den folgenden Tarifen:

GT C      plus 6,3 % seit dem 1. Januar 2018
GT L       plus 6,3 % seit dem 1. Januar 2018
Tarif B   plus 5,8 % seit dem 1. Januar 2015

Somit übersteigt der Index am Stichtag die in den Tarifbestimmungen festgelegten 5 %. Aus diesem Grund werden die Vergütungen der drei Tarife per 1. Januar 2024 der Teuerung angepasst. Die ab 2024 gültigen Vergütungen sind bei den Tarifen in einem Anhang aufgeführt. Die aktualisierten Dokumente sind ab sofort auf der SUISA-Webseite aufgeschaltet. Zudem wurden die betroffenen Kundinnen und Kunden mit einem Schreiben über die Teuerungsanpassung informiert.