Inkasso und Verteilung

So funktioniert die SUISA

1 Mitgliedschaft
Ein/eine Urheber/in oder ein/eine Verleger/in wird Mitglied, indem er/sie mit der SUISA einen Wahrnehmungsvertrag abschliesst. Der Vertrag verpflichtet die SUISA, Geld dafür einzuziehen, wenn die Musik des Mitglieds gesendet,  aufgeführt oder vervielfältigt wird.

2 Werkanmeldungen
Das Mitglied meldet der SUISA alle Werke, die es geschaffen hat. Sind an einem Werk mehrere Urheber/innen oder Verleger/innen beteiligt, so werden ihre prozentualen Anteile daran festgesetzt.

3 Nutzungsmeldung
Ein/eine Nutzer/in meldet der SUISA, welche Werke er/sie wie oft aufführt, sendet oder vervielfältigt. Er/sie beantragt damit eine Lizenz für die Nutzung. Unter Lizenz versteht man die Erlaubnis zur Nutzung gegen Entgelt.

4 Lizenzierung
Die SUISA erteilt dem/der Nutzer/in eine Lizenz und stellt stellvertretend für die Urheber/innen oder Verleger/innen eine Rechnung.

5 Lizenzzahlung
Der/die Nutzer/in bezahlt die Lizenz gemäss Tarif. Bei regelmässigen Kunden/Kundinnen sind die Konditionen in einem Vertrag geregelt. 

6 Identifizierung von Werken und Beteiligten
Die gemeldeten Werke werden identifiziert und die Anteile der beteiligten Urheber/innen oder Verleger/innen ermittelt.

7 Verteilung/Auszahlung
Jeder/jede Urheber/innen oder Verleger/innen erhält seinen Anteil aus der Nutzung der Werke, an denen er/sie beteiligt ist. Ist der/die Urheber/in oder Verleger/in Mitglied einer ausländischen Urheberrechtsgesellschaft, so wird das Geld via diese Schwestergesellschaft* verteilt. 

*Schwestergesellschaften: Durch Verträge mit ausländischen Urheberrechtsgesellschaften kann die SUISA auch die Werke ausländischer Musikschaffender lizenzieren. Im Gegenzug lizenzieren die ausländischen Gesellschaften in ihrem Territorium die Nutzung des bei der SUISA gemeldeten Repertoires und überweisen dafür Lizenzerträge an die SUISA zur Verteilung.