Sind Sie Komponist, Textautor von Texten zu musikalischen Werken oder Rechtsnachfolger eines Urhebers? Falls Sie Mitglied der SUISA werden wollen, beachten Sie bitte die nachfolgenden Informationen:
- Füllen Sie das untenstehende Formular aus und drücken Sie auf «absenden».
- Anschliessend erhalten Sie einen Einzahlungsschein zur Bezahlung der einmaligen Aufnahmegebühr in Höhe von 100 Franken (inkl. 7,6% Mehrwertsteuer).
Achtung: Mit diesem Betrag decken wir einen Teil unserer Verwaltungskosten. Entscheiden Sie sich nach Bezahlung der Gebühr gegen eine Mitgliedschaft, werden Ihnen die 100 Franken nicht zurückerstattet. - Nach Bezahlung der Gebühr senden wir Ihnen innerhalb von zwei Wochen den Wahrnehmungsvertrag (= Mitgliedschaftsvertrag) im Doppel und weitere Dokumente zu. Alle Dokumente auf einen Blick.
- Füllen Sie die beigelegten Formulare aus, unterzeichnen Sie die zugesandten Verträge und senden Sie uns alle Dokumente zurück.
- Wir unterschreiben die Verträge und schicken Ihnen Ihr gegengezeichnetes Exemplar. Damit hat die SUISA Sie als Auftraggeber aufgenommen. Stimm- und wahlberechtigtes Mitglied sind Sie, sobald Sie über 2000 Franken Entschädigungen erhalten haben, frühestens jedoch nach einem Jahr.
Wichtige Hinweise
- Ihre Werke sind urheberrechtlich geschützt, auch wenn Sie nicht SUISA-Mitglied sind.
- Die SUISA ist nicht für den Schutz Ihrer Werke verantwortlich. Sie zieht jedoch im Fall der öffentlichen Nutzung Ihrer Werke die Entschädigungen ein und leitet diese an Sie weiter.
- Treten Sie der SUISA bei, wenn Ihre Werke bereits öffentlich genutzt werden oder in absehbarer Zukunft öffentlich genutzt werden sollen. Erst dann kann die SUISA Urheberrechtsentschädigungen geltend machen und für Sie einziehen.
- Falls Sie Ihre Werke mit anderen Urhebern gemeinsam schaffen, müssen alle am Werk beteiligten Personen Auftraggeber der SUISA werden. Alle Songwriter einer Band müssen sich einzeln anmelden.
- Auch DJs können Mitglied werden, sofern sie ihre Tracks selber schreiben, nicht jedoch, wenn sie nur Fremdkompositionen auflegen.
- Sämtliche für die Aufnahme wichtigen Unterlagen können Sie online einsehen. Auf Anfrage stellen wir Ihnen Druckversionen der Dokumente gerne per Post zu. Weitere ausführliche Informationen über die SUISA finden Sie unter der Rubrik Fragen / Antworten.