Nutzungen melden

Veranstalter, Radios und TV-Sender, sowie Ton- und Tonbildträgerproduzenten in der Schweiz sind gesetzlich verpflichtet, die Nutzungen (Live-Auftritte, Sendungen usw.) bei der SUISA anzumelden.

Es kann vorkommen, dass die Nutzungsmeldung an die SUISA versäumt wird. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihre Abrechnungen nach Erhalt zu prüfen und uns fehlende Nutzungen Ihrer Werke mittels des dafür vorgesehenen Meldeformulars mitzuteilen. 

Wie kann ich Nutzungen melden, die auf meiner Abrechnung fehlen?

Melden Sie uns fehlende Nutzungen Ihrer Werke mit unten stehenden Formularen.

Bitte senden Sie Ihre Angaben an: claims@suisa.ch.

Informationen über fehlende oder falsch abgerechnete Online-Nutzungen senden Sie bitte ohne Formular, dafür aber mit den entsprechenden Links per Mail an online@suisa.ch mit.

Sie spielen bei Tanz- und Unterhaltungsanlässen regelmässig Titel aus demselben Repertoire? Oder Sie führen an Konzerten in der Regel dieselben Werke auf? 

Melden Sie uns regelmässig Ihr Repertoire und teilen Sie uns mit (am besten einmal pro Monat), wo Sie aufgetreten sind. 
Wenn Sie uns ein Stammrepertoire einreichen, erhalten Sie einen SUISA-Ausweis. Er bescheinigt dem Veranstalter, dass er sich nicht um das Verzeichnis der gespielten Musikwerke kümmern muss. Er entbindet den Veranstalter jedoch nicht von der Pflicht, seine Anlässe bei der SUISA zu melden und eine Entschädigung zugunsten der Urheber zu bezahlen.

Bitte senden Sie Ihre Angaben an: stammrepertoire@suisa.ch