Tanzveranstaltungen mit Kursteilnehmern und Externen, in welchen frei getanzt wird

Tanzveranstaltungen in Ihrem Lokal

Beantragen Sie hier die Lizenz zur Nutzung von Musik bei Tanzveranstaltungen in Ihrem Lokal. 

(Gemeinsamer Tarif H)

Tanzveranstaltungen in Fremd-Lokal

Beantragen Sie hier die Lizenz zur Nutzung von Musik in einem Fremd-Lokal.
(Gemeinsamer Tarif Hb)

Sie organisieren Tanzanlässe wie Lindy-Hop-Matinées oder Milonga, zu denen vor allem (aber nicht nur) die Kursteilnehmer Zutritt haben und in welchen frei getanzt wird?

Dann benötigen Sie eine Lizenz gemäss dem Gemeinsamen Tarif H (wenn die Veranstaltung in Ihrem Studio durchgeführt wird, wo auch die entsprechenden Kurse stattfinden) oder gemäss dem Gemeinsamen Tarif Hb (sofern die Veranstaltung in einem anderen Lokal durchgeführt wird).

Veranstaltung in Ihrem Lokal

Die Vergütung für die Lizenz berechnen wir gestützt auf die Summe der Eintrittspreise, den Preis des billigsten alkoholischen Getränks sowie auf die Anzahl Gäste (GT H). 

Spielen Sie im Handel erhältliche Aufnahmen ab (CDs, MP3s, Streaming usw.), lizenzieren wir zudem im Auftrag der SWISSPERFORM die Rechte der Interpreten und Produzenten (verwandte Schutzrechte).

Rabatte für Vertragskunden und Verbandsmitglieder

Sofern Sie mit der SUISA einen Vertrag für Ihre Veranstaltungen abschliessen und die Vertragsbedingungen einhalten, erhalten Sie eine Ermässigung von bis zu 25%. Als Mitglied eines gesamtschweizerischen Branchenverbandes erhalten Sie zusätzliche 10% Ermässigung.

Detaillierte Informationen finden Sie im Merkblatt. Die Höhe der Entschädigung pro Veranstaltung kann den Berechnungstabellen (bis zu 400 Personen / ab 410 Personen) entnommen werden.

Veranstaltung in Fremdlokal

Beträgt der Eintrittspreis Ihrer Veranstaltung CHF 17.– oder mehr, so berechnen wir die Entschädigung als Prozentsatz Ihrer Ticketeinnahmen. Andernfalls berechnen wir eine Pauschale, deren Höhe von der Raumgrösse abhängig ist (GT Hb).

So gehen Sie vor

Wir bitten Sie, das vollständig ausgefüllte Formular an uns zu senden. Anschliessend erhalten Sie von uns eine Lizenz sowie die Rechnung. Nach Erhalt Ihrer Zahlung verteilen wir das Geld an die berechtigten Komponisten, Texter und Verlage.

Hintergrundmusik 

Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Hintergrundunterhaltung / Music on Hold auch Urheberrechte anfallen. Dies gilt auch für die Wiedergabe von Fernsehsendungen oder Aufführungen ab Ton- und Tonbildträgern zur allgemeinen Hintergrund-Unterhaltung. Informationen hierzu finden Sie hier: Hintergrundunterhaltung / Music on Hold.