Schulen

Lehrpersonen und Schulverwaltungen nutzen urheberrechtlich geschützte Werke wie Texte, Musik oder Bilder auf vielfältige Weise. Für Nutzungen im Unterricht, in Schullagern, an Maturabällen oder an Elternabenden gelten darum unterschiedliche Tarife.

Ausführliche Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie unter www.educa.ch. Zu speziellen Themen bei der Nutzung von Musik in der Schule finden Sie nachstehend die wichtigsten Informationen.

Musik im Unterricht

Schulen haben von Gesetzes wegen die Erlaubnis, urheberrechtlich geschützte Werke im Unterricht zu nutzen. Dieses Privileg gilt für alle Schulen, die Ausbildung und Berufsbildung zum Hauptzweck haben. 

Für bestimmte Nutzungen fallen allerdings Lizenzkosten an. Diese werden gestützt auf den Gemeinsamen Tarif 7 (GT 7) berechnet. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) wie auch private Schulen haben mit ProLitteris einen Vertrag abgeschlossen. Sie müssen somit in den meisten Fällen keine weiteren Schritte unternehmen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website von ProLitteris.