Wenn es ein Thema gibt, das regelmässig für Diskussionen sorgt, dann sicher die Unterscheidung zwischen kleinen Rechten und grossen Rechten. Erstere betreffen die nicht-theatralischen Musikwerke und fallen unter die Zuständigkeit der SUISA, Letztere stehen in Verbindung mit musikdramatischen Werken und bestimmten Arten von Ballett und werden von der Schweizerischen Autorengesellschaft (SSA) oder direkt von den Verlagen wahrgenommen. (Foto: Elnur / Shutterstock.com)