Produzenten
Sie sind Produzent/Urheber und komponieren Tracks / Remixes
Für jede öffentliche Musiknutzung (Tonträgerproduktion, Aufführungen, Sendungen usw.) zieht die SUISA eine finanzielle Entschädigung im Namen der Urheber ein. Diese Gelder leitet sie weiter an die Personen, welche die Musik komponiert/gemixt haben und Mitglied einer Urheberrechtsgesellschaft sind.
Soll ich Mitglied bei der SUISA werden?
Wenn Sie folgende Kriterien erfüllen, kann die SUISA die Urheberrechtsentschädigungen für Sie einkassieren und dieses Geld an Sie weiterleiten:
- Sie schreiben eigene Kompositionen und/oder Songtexte oder remixen Musikstücke. Bitte beachten Sie, dass Sie für einen Remix die Erlaubnis sämtlicher Rechteinhaber (Urheber, Verlag und Tonträgerfirma) der Originalaufnahme einholen müssen.
- Ihre Werke werden öffentlich genutzt.
Weitere Informationen finden Sie im FAQ.